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Grippeschutzimpfung in Apotheken
Auch Apotheker in Niedersachsen dürfen impfen
Der Landesapothekerverband Niedersachsen hat die Vertragsverhandlungen zu einem Modellprojekt zur Grippeschutzimpfung in den Apotheken mit einer Krankenkasse abgeschlossen und erste Schulungen organisiert. Während das niederschwellige Angebot im Flächenland vielversprechend anmutet, kritisiert die regionale Ärztekammer das Vorhaben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist sich sicher: Die Grippeschutzimpfung könnte in diesem Jahr zum Game-Changer werden, wenn mehr und mehr COVID-19-Erkrankte stationär behandelt werden müssen. „Dieser kleine 'Pieks' bedeutet dreifachen Schutz: Er schützt mich gegen Grippe, er schützt andere in meinem Umfeld, sich anzustecken, und er schützt das Gesundheitssystem vor Überlastung“, erklärte der Minister vergangene Woche in einer Bundespressekonferenz – direkt nach seiner eigenen Influenza-Impfung.
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Laut Robert Koch-Institut lag die Influenza-Impfquote in den vergangenen Jahren bei Patienten über 65 Jahren in den westlichen Bundesländern bei rund 30 Prozent – mit sinkender Tendenz. Als Antwort auf diese geringe Impfquote schmiedete das Bundesgesundheitsministerium eine Neuregelung: So soll das niederschwellige Angebot der Vor-Ort-Apotheke genutzt werden, um die Impfbereitschaft zu erhöhen. Jetzt nimmt Spahns Idee langsam Form an. Seit Anfang Oktober impfen die ersten Apothekerinnen und Apotheker nach § 132j SGB V im Saarland und in Nordrhein. Nun stehen die nächsten Modellvorhaben vor dem Startschuss. Das möglicherweise größte der aktuell im Raum stehenden Modellprojekte wird schon bald in Niedersachsen beginnen.
Verhandlungen mit Krankenkasse abgeschlossen
Bereits im September gaben der Landesapothekerverband und die Apothekerkammer Niedersachsen in einem gemeinsamen Pressestatement bekannt, dass die Vertragsgespräche mit der verhandelnden Krankenkasse abgeschlossen seien. Das Modellvorhaben soll Apothekerinnen und Apothekern in Niedersachsen ermöglichen, sich freiwillig am Modellvorhaben zu beteiligen. Weitere Details zum Vertrag, zum Beispiel mit welcher Krankenkasse verhandelt wurde, würden folgen, wenn die nötigen Vorbereitungen getroffen seien.
Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen sei die Apotheke vor Ort eine wichtige Anlaufstelle, mit der sich die Bevölkerung Rat zu gesundheitlichen Themen verschafft. Apothekerkammer und -verband ergriffen die Chance nach § 132j SGB V und arbeiteten eng zusammen, um ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung zu etablieren.
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