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Erst der Wirecard-Skandal, dann AvP – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, muss 2020 viel Kritik einstecken. Im politischen Berlin spricht man sogar von einem multiplen Behördenversagen im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers. Die Pleite des Apothekenrechenzentrums AvP macht deutlich, inwiefern Schwachstellen im Kontrollsystem der BaFin existieren und mit welchem Selbstverständnis die Bundesbehörde agiert. DAZ.online hat im Ministerium nachgefragt und daraufhin Antworten von der BaFin zum AvP-Fall erhalten.
Es war Juli 2020, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stärkere Kontrolle durch den Staat ankündigte. Vorausgegangen war der mutmaßliche Milliardenbetrug beim Zahlungsdienstleister Wirecard. 16 Maßnahmen will Scholz laut „Süddeutscher Zeitung“ in die Wege leiten, um die Finanzaufsicht zu stärken und die Transparenz zu verbessern. Darüber hinaus sollen Absprachen zwischen den Behörden vereinfacht werden. Entsprechende Gesetze kündigte der SPD-Politiker für spätestens Frühjahr 2021 an.
Konkret soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schnell und direkt eingreifen sowie Sonderermittler einsetzen können, wenn ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleistern besteht. Auch will man die Hinweise von Whistleblowern stärker nutzen und sogar proaktiv dafür sorgen, dass sich Informanten an die Aufsichtsbehörde wenden. Mit Blick auf diesen 16-Punkte-Plan stellt sich allerdings die Frage, mit welchen Methoden die BaFin bis dato gearbeitet haben muss, dass sich der Minister gezwungen sieht, diese Selbstverständlichkeiten auf die Agenda zu setzen. Doch im Wirecard-Skandal wurde deutlich, dass Informationen in der Behörde versickerten und zu keiner Sonderprüfung führten. Zu allem Überfluss spekulierten die Beschäftigten der Finanzaufsichtsbehörde laut Medienberichten sogar selbst mit Aktien von Wirecard.
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Im selben Monat, als Minister Scholz Besserung versprach, fand beim Apothekenrechenzentrum AvP in Düsseldorf ein anlassbezogenes Aufsichtsgespräch durch die BaFin statt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion, die am gestrigen Donnerstag bekannt wurde. Was genau der Anlass war, darauf wird nicht konkret eingegangen. Doch im Zusammenhang mit dieser Aussage steht der Hinweis auf die handelsrechtlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Deutsche Bundesbank wertet die Prüfungsberichte im Auftrag der BaFin aus und nimmt die Risikoklassifizierung vor. Auf Grundlage dieser Einschätzung tritt die BaFin erforderlichenfalls dann an die Institute heran und ergreift aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses Anfang Oktober hatte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos den Abgeordneten des Bundestages Einblicke in das AvP-Geschäftsmodell und die Unternehmensführung gegeben: Das Factoring-Konstrukt lief demnach viele Jahrzehnte mehr schlecht als recht. Die im Vergleich zu anderen Rechenzentren signifikant niedrigeren Gebühren und weitere, unverhältnismäßige Ausgaben hätten nach und nach zu einem Defizit in der Kasse von AvP geführt. Darüber hinaus habe es auch die eine oder andere Entnahme gegeben, die das Unternehmen ins Wanken brachte.
6 Kommentare
Schön
von Karl Friedrich Müller am 24.10.2020 um 17:19 Uhr
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Bafin, Finanzminister & AvP-Insolvenz
von Carmen Trepte am 23.10.2020 um 22:19 Uhr
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von Anita Peter am 23.10.2020 um 17:52 Uhr
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