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Staatliche Finanzhilfen nach AvP-Insolvenz
Bundesregierung: Mehr als KfW-Kredite gibt es nicht
Die Rolle der BaFin
Gegenüber DAZ.online bestätigte ein Sprecher der Bankenaufsicht BaFin, dass die Aufsichtsbehörde am Samstag, den 5. September 2020, über diese Vorgänge Kenntnis erlangte und am Donnerstag, den 10. September, Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerrechte einleitete – also die Gelder „einfror“. In dieser Zeitspanne wurden die AvP-Konten um einen dreistelligen Millionenbetrag erleichtert. Nach Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos sind es Abschlagszahlungen in Höhe von 125 Millionen Euro, die manuell von AvP an die Apotheken überwiesen wurden. Wer genau diese Transaktionen veranlasst hat, dazu gibt es bisher kein offizielles Statement. Doch die Anzeichen verdichten sich, dass es AvP-Chef Mathias Wettstein gewesen sein könnte, der in der Unternehmenszentrale agierte wie der Kapitän auf einem sinkenden Schiff.
Auszahlung veranlasste BaFin zum Handeln
Aus der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass genau diese Auszahlungen dazu führten, dass die BaFin am 14. September dann mit Ralf R. Bauer einen sogenannten starken Sonderbeauftragten nach § 45 c Kreditwesengesetz (KWG) einsetze, der unmittelbar die Geschäftsleitung übernahm und am Folgetag den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf stellte.
Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Analyse der Geschehnisse, die zur Insolvenz des Rechenzentrums führten, noch nicht abgeschlossen sind und daher noch keine konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen für die Zukunft geplant sind.
4 Kommentare
Die Politik weiß was vorgeht
von ratatosk am 22.10.2020 um 22:35 Uhr
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von Anita Peter am 22.10.2020 um 18:59 Uhr
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aber
von Karl Friedrich Müller am 22.10.2020 um 17:34 Uhr
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Wer die Musik bestellt...
von Thomas Eper am 22.10.2020 um 15:44 Uhr
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