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Staatliche Finanzhilfen nach AvP-Insolvenz
Bundesregierung: Mehr als KfW-Kredite gibt es nicht
Rund 2.900 öffentliche Apotheken müssen nach der Insolvenz des Rechenzentrums AvP mit Liquiditätsengpässen jonglieren. Zum Teil ergeben sich existenzielle Notlagen für die betroffenen Inhaber. Wird es neben vergünstigten Schnellkrediten auch finanzielle Direkthilfen des Staates geben? „Nein“ lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Anfang Oktober wurde die AvP-Insolvenz im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisiert. Neben den Fachpolitikern waren Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums anwesend; ebenso die ABDA und der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan Philipp Hoos sowie der von der Bankenaufsicht BaFin eingesetzte AvP-Geschäftsleiter Ralf R. Bauer. Als eine erste Hilfsmaßnahme, von der das Bundesfinanzministerium dem Gesundheitsausschuss berichtete, sollen Schnellkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit günstigen Zinskonditionen den betroffenen Apotheken zur Verfügung stehen.
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Doch offenbar wird es bei dieser ersten Hilfe auch bleiben, denn vonseiten der Bundesregierung sind aktuell keine weiteren Unterstützungen geplant. Dies geht aus einem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor, das DAZ.online vorliegt. Darin werden sehr ausführlich die unterschiedlichen KfW-Kreditangebote vorgestellt, die Unternehmen offen stehen. Doch von weiteren Liquiditätshilfen ist keine Rede.
Versorgung mit Arzneimitteln gesichert?
Zudem wollte die AfD-Fraktion in Erfahrung bringen, ob die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet sei. Darauf folgt die Antwort, dass die Auswirkungen der Insolvenz von AvP auf die Versorgung derzeit zwar nicht abgeschätzt werden könne, doch nach bisherigen Kenntnissen sei keine Einschränkung bekannt.
Weiterhin gibt die Bundesregierung an, dass die Kündigung der für den Geschäftsbetrieb von AvP notwendigen Kreditlinien durch das Bankenkonsortium zur Zahlungsunfähigkeit geführt hatte. Defizite in der Geschäftsorganisation und Hinweise auf vorsätzliche Handlungen eines ehemaligen Geschäftsleiters hätten zu einem Vertrauensverlust bei den Kreditgebern geführt.
Die Kündigung fand am Freitag, den 4. September 2020, statt. Nach Informationen von DAZ.online waren am Konsortialkredit, der AvP die Vorschusszahlungen an die Apotheken ermöglichte, insgesamt neun Banken beteiligt. Neben der Commerzbank, in der die Bundesrepublik Deutschland mit 15 Prozent als Großaktionär beteiligt ist, war auch die italienische Unicredit ein Teil des Konsortiums. Es heißt, dass die Banken ihre Kreditlinien gerade in dem Moment kündigten, als so viele (Abschlags-)Zahlungen der Kassen bei AvP eingegangen waren, dass die offenen Forderungen befriedigt werden konnten. Damit hätten das Bankenkonsortium gewissermaßen unter Ausnutzung eines Wissensvorsprungs und auf Kosten anderer Gläubiger ihre eigenen Interessen bevorzugt befriedigt.
Die Rolle der BaFin
Gegenüber DAZ.online bestätigte ein Sprecher der Bankenaufsicht BaFin, dass die Aufsichtsbehörde am Samstag, den 5. September 2020, über diese Vorgänge Kenntnis erlangte und am Donnerstag, den 10. September, Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerrechte einleitete – also die Gelder „einfror“. In dieser Zeitspanne wurden die AvP-Konten um einen dreistelligen Millionenbetrag erleichtert. Nach Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos sind es Abschlagszahlungen in Höhe von 125 Millionen Euro, die manuell von AvP an die Apotheken überwiesen wurden. Wer genau diese Transaktionen veranlasst hat, dazu gibt es bisher kein offizielles Statement. Doch die Anzeichen verdichten sich, dass es AvP-Chef Mathias Wettstein gewesen sein könnte, der in der Unternehmenszentrale agierte wie der Kapitän auf einem sinkenden Schiff.
Auszahlung veranlasste BaFin zum Handeln
Aus der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass genau diese Auszahlungen dazu führten, dass die BaFin am 14. September dann mit Ralf R. Bauer einen sogenannten starken Sonderbeauftragten nach § 45 c Kreditwesengesetz (KWG) einsetze, der unmittelbar die Geschäftsleitung übernahm und am Folgetag den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf stellte.
Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Analyse der Geschehnisse, die zur Insolvenz des Rechenzentrums führten, noch nicht abgeschlossen sind und daher noch keine konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen für die Zukunft geplant sind.
4 Kommentare
Die Politik weiß was vorgeht
von ratatosk am 22.10.2020 um 22:35 Uhr
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von Anita Peter am 22.10.2020 um 18:59 Uhr
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aber
von Karl Friedrich Müller am 22.10.2020 um 17:34 Uhr
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Wer die Musik bestellt...
von Thomas Eper am 22.10.2020 um 15:44 Uhr
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