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Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz
ABDA: Apotheken sollen auf Corona testen dürfen
Abgabeerleichterungen müssen bleiben!
Darüber hinaus dringt die ABDA darauf, die Abgabeerleichterungen bei Arzneimitteln für Apotheken über den 31. März 2021 hinaus beizubehalten. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die zum Beispiel beim Auftreten von Lieferengpässen nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt den Aut-simile-Austausch in den Apotheken gestattet, tritt nach aktuellem Stand spätestens zu diesem Datum außer Kraft.
Damit die Verordnung in die Verlängerung gehen kann, muss die gesetzliche Basis im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffen wurde, verstetigt werden. Sie zählt bisher jedoch nicht zu den ausgewählten Regelungen, für die dies vorgesehen ist. „Wir halten den Kreis der Vorschriften, die nach § 36 Absatz 7-9 IfSG verstetigt werden sollen, für zu eng und regen eine Erweiterung des Katalogs an“, so die ABDA. „Aus unserer Sicht ist es insbesondere erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage in § 5 Absatz 4 Nummer 4 und 7 IfSG ebenfalls für den Zeitraum über den 31. März 2021 hinaus zu verstetigen.“
Auch flexible Ausbildung beibehalten
Auf der Grundlage dieses Passus wird das Bundesministerium nach Angaben der ABDA ermächtigt, „im Wege der Rechtsverordnung Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren versorgungsrelevanten Gütern zu treffen“. Zudem gestattet es § 5 Absatz 1 Nummer 7 IfSG dem BMG, per Rechtsverordnung die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Abweichung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu sichern. „Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlagen ist insbesondere die SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung erlassen worden, die es den Apotheken erlaubt, auch unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf einem gleichbleibend hohen Niveau aufrechtzuerhalten. Diese Möglichkeiten haben sich in der Praxis bewährt und werden aller Voraussicht nach auch nach dem 31. März 2021 benötigt werden.“ Zudem sollen nach dem Willen der Standesvertretung die Vorschriften beibehalten werden, die eine Flexibilisierung des Pharmaziestudiums und der PTA-Ausbildung vorsehen.
2 Kommentare
Widerspruch
von Reinhard Rodiger am 17.10.2020 um 14:42 Uhr
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Hurra!! Jetzt DÜRFEN wir auch testen.
von Heiko Barz am 16.10.2020 um 19:38 Uhr
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