Wo finden sich die Äquivalenzdosistabellen?
Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat Äquivalenzdosen für Antikonvulsiva für die antiepileptische Therapie von Kindern und Erwachsenen veröffentlicht. Allerdings weist sie explizit darauf hin, dass sich die Hilfestellungen nur auf einen Austausch der Darreichungsformen bezieht – und auch dieser mit Vorsicht erfolgen muss – und dass kein Wechseln zwischen einzelnen Wirkstoffen erfolgen soll.
Seit Beginn der Coronakrise wird allgemein befürchtet, dass sich die Liefersituation mancher Wirkstoffe zusätzlich verschärft. Der Gesetzgeber hat dies in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs-Verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) bedacht. Diese gestattet Apotheken, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben (Aut-simile-Substitution).
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zeigt seither beim Erstellen von Äquivalenzdosistabellen enormen Eifer: Bei 20 Wirkstoffgruppen können Apotheker mittlerweile auf die Unterstützung der AMK zurückgreifen, nun hat die Arzneimittelkommission die 21. Wirkstoffgruppe veröffentlicht. Dieses Mal geht es um ein sehr sensibles Therapiegebiet: Epilepsie. Einige Wirkstoffe stehen hier sogar auf der Substitutionsaustauschliste (Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie):
Die AMK hat zwei separate Tabellen für Antikonvulsiva bei Kindern und bei Erwachsenen erstellt.
Die AMK weist explizit darauf hin, dass sich die Tabelle auf den Austausch zwischen den Darreichungsformen bezieht. „Grundsätzlich sollte ein ambulanter Austausch der Darreichungsform mit Vorsicht und unter Beachtung des patientenindividuellen Anfallsrisikos erfolgen!“ Und weiter: „Der Austausch von Wirkstoffen innerhalb der Tabelle wird nicht empfohlen.“
Nicht einmal zum Austausch einzelner Darreichungsformen liegen immer Informationen vor, so rät die AMK unter anderen bei den Wirkstoffen Carbamazepin, Eslicarbazepin, Ethosuximid, Felbamat, Oxcarbazepin und Valproinsäure/Natriumvalproat zu Blutspiegelkontrollen.
Beim Austausch von flüssigen Darreichungsformen sollten Apotheker zudem darauf achten, dass die zur Dosierung und Applikation enthaltenen Dosiersysteme (Dosierspritze 5 bis 20 ml, Messbecher 30 ml, Messbecher 5 ml) sich unterscheiden, selbst bei Arzneimitteln mit gleichem Wirkstoff. Apotheker sollten ihren Patienten das Abmessen der Dosis mit der neuen Darreichungsform erklären, Tabellen zur Berechnung der Dosiervolumina finden sich meist in den Fachinformationen.
Auch innerhalb von generischen Arzneimitteln können sich die Tropfenvolumina unterscheiden, wie beispielsweise bei Natriumvalproat.
Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit.
Die AMK hat bereits Äquivalenzdosen für ACE-Hemmer, Sartane, Betablocker, Bisphosphonate, Calciumkanalantagonisten, Diuretika, orale Glucocorticoide, inhalative Glucocorticoide, PPI und Triptane sowie Statine veröffentlicht. Jüngst kamen orale Antibiotika, Antibiotika für Kinder und Antidiabetika hinzu. Auch gibt es bereits Austauschhilfen für nichtopioide Schmerzmittel. Vor Kurzem hatte die AMK die Äquivalenzdosen zu Benzodiazepinen und zum Austausch von Antidepressiva wie Trizyklika, SSRI und SNRI veröffentlicht. Ende September kamen noch die H1-Antihistaminika dazu.
Die AMK betont, dass „vor Anwendung der einzelnen Arzneistoffe (...) eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, auch auf Basis der jeweils aktuellen Fachinformation erfolgen“ sollte.
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