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Thomas Dittrich im Live-Talk
AvP-Kunden in Sachsen fehlen fast 20 Millionen Euro
Im Live-Talk auf DAZ.online berichtete Thomas Dittrich, der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands, dass den Mitgliedern des Verbands durch die AvP-Insolvenz fast
20 Millionen Euro fehlen. Bezüglich der Hilfen unterschied Dittrich deutlich zwischen Krediten und dauerhaften Zuschüssen. Letztere zu erhalten, sei „schwierig, aber nicht aussichtslos“.
Wie geht es weiter für die Betroffenen der AvP-Insolvenz? Was können insbesondere die Apothekerverbände jetzt raten und tun? Dazu äußerte sich Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands und Bewerber um das Amt des Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands, am heutigen Freitag im Live-Talk mit DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat.
Zur Situation in Sachsen berichtete Dittrich, dass nach bisherigen Informationen
93 Mitglieder des Verbands betroffen seien. Dies seien 13 Prozent der Mitglieder. (Zur Erklärung: Da einige Mitglieder Apothekenverbünde betreiben, sind damit wahrscheinlich mehr als 93 Apotheken betroffen.) Nach einer Umfrage unter den Mitgliedern schätzt der Verband die derzeit offenen Zahlungen auf fast 20 Millionen Euro für die Apotheken in Sachsen.
Insolvenz schockt Apotheker
Die Insolvenz von AvP sei für alle ein Schock gewesen, sagte Dittrich. Einzelne Betroffene hätten spontan gesagt, sie müssten nun ihre Apotheke schließen und selbst Insolvenz anmelden. Da etwa die Hälfte der sächsischen Betroffenen im ländlichen Raum angesiedelt sei, bewertet Dittrich die Situation als Gefahr für die flächendeckende Versorgung. Im Live-Talk beschrieb Dittrich ausführlich die intensiven Kontakte des Sächsischen Apothekerverbands zur Politik auf Landesebene. Der Verband habe sofort nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags das Landesgesundheitsministerium informiert. Es sei „unstrittig“, dass die Politiker die Notlage der Apotheken erkennen. Sie seien bereit, die Apotheken zu unterstützen.
Die Apothekerverbände arbeiteten auch auf der Bundesebene zusammen. Neun Verbände hätten gemeinsam eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt, insbesondere für die Kommunikation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese Bündelung erleichtere allen Beteiligten die Arbeit. Dittrich berichtete über die Unterstützung des Sächsischen Apothekerverbands für die Betroffenen und betonte, dies gelte auch für die anderen Verbände: „Wir sind schwer am Arbeiten, um die Kollegen zu unterstützen.“
KfW bietet verschiedene Kredit-Varianten an
Um die Liquiditätslücke zu schließen, haben sich viele Betroffene an ihre Hausbank gewandt. Doch mittlerweile stehen den Apothekern KfW-Kredite zur Verfügung, die über die Hausbank angefordert werden können. Dittrich erläuterte, dass die KfW verschiedene Varianten bezüglich Zinsen und Tilgungsmöglichkeiten anbiete. Dies decke viele relevante Fallkonstellationen ab. Doch die Verbände müssten noch bewerten, ob diese Möglichkeiten an die Situation der Apotheker angepasst werden müssten.
Liquiditätssicherung und nicht rückzahlbare Zuschüsse
Dittrich machte einen wichtigen Unterschied deutlich: Die Politik habe mit KfW-Krediten reagiert, aber nicht rückzahlbare Zuschüsse seien ein anderes Thema. Die Apothekerverbände hätten von Anfang an auf Landes- und Bundesebene auch nicht rückzahlbare Zuschüsse angesprochen. Doch er könne dazu keine positiven Signale geben. Dittrich erklärte: „Das ist schwierig, aber nicht aussichtslos.“ Die Apotheker müssten auf ihren Versorgungsauftrag hinweisen. Außerdem seien sie unverschuldet in die Situation geraten und könnten praktisch nicht ohne ein Rechenzentrum abrechnen.
Viele Ideen für künftige Neuregelungen
Allerdings mahnte Dittrich, die verschiedenen Fragen auseinanderzuhalten. Zunächst gehe es um die Sicherung der Liquidität, auch bei Gesprächen mit den Krankenkassen. Davon seien langfristige Fragen zu unterscheiden. Dazu gehörten nicht rückzahlbare Zuschüsse und gesetzgeberische Maßnahmen, um solche Fälle künftig zu vermeiden.
Sein Wunsch-Szenario dafür sei eine Änderung des SGB V. Dort sollten treuhänderische Konten vorgeschrieben werden, um Aussonderungsrechte zu gewährleisten. Denkbar sei auch ein Mechanismus nach dem Vorbild der Einlagensicherung. Außerdem müssten Bedingungen für die AGB der Rechenzentren formuliert werden. Engmaschige Kontrollen, testierte Zwischenabschlüsse und die verpflichtende Beteiligung von Apothekern in den Aufsichtsgremien würden weitere Sicherheit geben, erklärte Dittrich. Eine hundertprozentige Sicherheit werde es nie geben können, aber man müsse das System so sicher wie möglich machen.
Offene Fragen: Herstellerrabatte und Hilfsmittelrezepte
Doch kurzfristig stehen noch viel mehr Fragen auf der Agenda. Dittrich nannte drei Themen, über die nun gesprochen werden müsse. Dies seien der Umgang mit den Rezepten aus dem September, die bereits bei AvP vorliegen, die Handhabung des Herstellerrabatts und die Hilfsmittelverordnungen. Daneben sollten die Ideen für die künftige Gesetzgebung vorangetrieben werden, fordert Dittrich.
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