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AvP-insolvenz
Welches Schicksal blüht den September-Rezepten?
(Ersatz-)Aussonderung oder Quote?
Weiterhin werden auch die meisten der im September bei AvP eingereichten Rezepte wohl nicht an die Apotheken zurückfließen können. „Wir gehen nach derzeitigem Stand der Prüfung davon aus, dass an diesen ganz überwiegend keine Aussonderungsrechte der Apotheken bestehen“, heißt es im Schreiben. Einzig die Apotheken, die aufgrund ihrer vertraglichen Regelungen mit der AvP Deutschland GmbH doch ein Aussonderungsrecht haben, sollen inzwischen die Rezepte zurückerhalten haben. Wie schon im DAZ-Live-Talk vor zwei Wochen angekündigt, will Insolvenzverwalter Hoos nun so weiter vorgehen: Die bei AvP verbleibenden Rezepte will er kurzfristig bei den Kostenträgern einreichen und abrechnen. Zahlungen der Kostenträger werden dann bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage auf Treuhandkonten separiert. Ebenfalls treuhänderisch verwaltet werden soll das bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorgefundene Guthaben.
Welcher Zeithorizont damit gemeint ist, dazu kann und will sich Hoos auch im aktuellen Schreiben nicht äußern. Er rechnet noch mit einer Klärung etwaiger Drittrechte. Und dies kann – insbesondere wenn sie gerichtlich erfolgt – erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. „Erst nach deren Abschluss steht fest, ob die separierten Gelder bevorzugt einzelnen Gläubigern im Wege der (Ersatz-)Aussonderung oder der Gläubigergesamtheit im Wege einer Quote zustehen“, so der abschließende Wortlaut des Schreibens. Erst dann könne man überhaupt mit Auszahlungen rechnen.
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