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Interpharm online
Wie die Länderliste für DocMorris zum Stolperstein werden könnte
Ist die Länderliste die passende Waffe, um den sogenannten Grenzapotheken das Handwerk zu legen? Aus der Sicht von Ex-BfArM-Chef Professor Harald G. Schweim sollte die ABDA auf dieses Pferd setzten – und zwar schnell, bevor Bundesgesundheitsminister Spahn sein Vorhaben in die Tat umsetzt und sie ersatzlos streicht. Beim ApothekenRechtTag auf der Interpharm online erläuterte Schweim, wie die Länderliste für DocMorris und Co. zum Fallstrick werden könnte.
Im Jahr 2004 beging die damalige Bundesregierung einen schweren Fehler, meint der ehemalige Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Professor Harald G. Schweim: Sie erlaubte den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. „Dieser Schritt wäre niemals nötig gewesen“, betonte der Pharmazeut heute beim ApothekenRechtTag auf der Interpharm online.
Wohl zu verlockend sei das damals berechnete Einsparpotenzial im Arzneimittelsektor von bis zu 7 Milliarden Euro gewesen. Die Krankenkassen standen damals vor massiven Geldproblemen, erinnerte Schweim. Die Hoffnung, mithilfe des Rx-Versandhandels die Kosten für Medikamente spürbar zu senken, habe sich jedoch nie erfüllt, wie bereits im Jahr 2007 an der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag abzulesen gewesen sei.
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Statt der erwarteten Wirkung habe sich aus der Versanderlaubnis für rezeptpflichtige Medikamente im Laufe der Zeit eine gefährliche Nebenwirkung ergeben: das Apothekensterben. Versender mit Sitz vor allem in den Niederlanden erobern zunehmend den Markt und lassen vielen Apotheken kaum noch Luft zum Atmen. Doch warum geht ausgerechnet das Geschäftsmodell der Konzerne in den Niederlanden – allen voran DocMorris – so gut auf?
Kern des Problems ist, dass sich im Bereich der deutsch niederländischen Grenze eine Art rechtsfreier Raum für den Apothekensektor entwickelt habe, informierte Schweim. Deutsche Behörden haben dem Apotheker zufolge keinen Zugriff auf die Unternehmen mit Sitz im Ausland. Die niederländischen hingegen hätten den Betrieben das Abweichen von den dort geltenden Regeln gestattet, weil DocMorris und Co. vor allem nach Deutschland liefern.
Gefordert sei seit 2017 lediglich eine Bescheinigung, dass man sich an geltendes Recht im Zielland – also der Bundesrepublik – halte. Eine solche könne naturgemäß nicht vorliegen, da die zuständigen Instanzen in Deutschland wie bereits ausgeführt nicht im Nachbarland kontrollieren dürften. Gibt es also am Ende tatsächlich keinen Hebel, um diesen gesetzlosen Zustand zu beenden? Doch, meint Schweim: Er setzt dabei vor allem auf die sogenannte Länderliste.
Schweim: Spahn will die Länderliste abschaffen
Die Länderliste war im Jahr 2005, also kurz nach der Freigabe des Rx-Versandhandels, veröffentlicht worden. Aus Staaten, die sich auf dieser Liste finden, ist der Versand verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland erlaubt, weil dort ähnliche Standards im Arzneimittelsektor gelten wie hierzulande. Darunter fallen auch die Niederlande, „soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten“.
Bis heute sei jedoch nebulös, nach welchen exakten Kriterien die Liste seinerzeit erstellt wurde. Darüber hinaus, meint Schweim, sollte sie dringend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. So habe es auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2007 gefordert, in dem er die Rechtsgültigkeit der Liste weitgehend bestätigt hatte. Dies sei jedoch noch immer nicht geschehen – und nach Schweims Auffassung dürften die Niederlande eigentlich gar nicht mehr darauf stehen.
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Der ehemalige BfArM-Chef schoss diesbezüglich scharf gegen die ABDA: Er verstehe nicht, warum die Standesvertretung nicht auf eine entsprechende Anpassung poche. Es sei höchste Zeit – denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lege es darauf an, die Länderliste vollständig abzuschaffen. Sie werde nicht mehr gebraucht, so die Argumentation des Ministers, denn inzwischen gebe es ein Logo für Versandapotheken in Europa, welches garantieren soll, dass das jeweilige Unternehmen die gesetzlichen Regelungen einhalte. Tatsächlich hatte das Bundesgesundheitsministerium anfänglich im Rahmen des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes die Streichung der Rechtsgrundlage für die Liste aus diesen Gründen vorgesehen. Doch von diesem Vorhaben ist es schon vor Beschluss der Kabinettsvorlage wieder abgerückt.
Schweim sieht die Gefahr einer Abschaffung aber nicht gebannt und hält der Argumentation entgegen, das besagte Logo bescheinige lediglich das Einhalten der jeweils geltenden nationalen Gesetze, nehme aber nicht den Grenzverkehr ins Visier. Er fordert die ABDA auf, sich für den Erhalt der Länderliste einzusetzen und auf eine Anpassung zu pochen, um die stationären Apotheken in Deutschland vor dem ruinösen Wettbewerb insbesondere mit DocMorris zu schützen. Denn: „Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem vieles unumkehrbar ist“ – so etwa das um sich greifende Apothekensterben.
6 Kommentare
Verstehe das schon seit erstellung der Länderliste nicht
von Rainer W. am 01.10.2020 um 14:26 Uhr
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Prof. Schweim....
von Christiane Pflug am 28.09.2020 um 8:54 Uhr
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.
von Anita Peter am 26.09.2020 um 10:41 Uhr
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Sehr schön, aber...
von Thomas Luft am 25.09.2020 um 22:12 Uhr
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Jawoll!
von Uwe Hansmann am 25.09.2020 um 19:26 Uhr
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ach ja
von Franz Keller am 25.09.2020 um 16:20 Uhr
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