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Wegen AvP-Pleite
AOK Rheinland/Hamburg stellt Retaxationen zurück
Als erste Krankenkasse gibt die AOK Rheinland/Hamburg bekannt, bei von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken mögliche Retaxationen bis Januar kommenden Jahres zurückzustellen. Im DAZ-Webcast forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas gestern die Apothekerverbände auf, sich beim GKV-Spitzenverband für eine generelle Regelung einzusetzen.
Apotheken, die von der Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP betroffen sind, brauchen vorerst keine Retaxationen vonseiten der AOK Rheinland/Hamburg zu befürchten. Wie die Krankenkasse gestern informierte, werde sie mögliche Beanstandungen für die Monate August bis Oktober in diesem Jahr nicht mehr geltend machen, sondern bis Januar 2021 zurückstellen.
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Wie es jetzt für die Apotheken weitergeht
Ziel sei es, schnell und unbürokratisch zu helfen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. „Die Zahlungsprobleme des Abrechnungszentrums haben unsere Geschäftspartner unverschuldet in eine finanzielle Notlage versetzt, die möglicherweise auch Existenzen bedroht“, erläutert Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. „Mit diesem Schritt wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die betroffenen Apotheken sich konsolidieren können. Wir haben ein großes Interesse daran, die sehr gute Versorgung in Deutschland durch die Vor-Ort-Apotheken zu erhalten.“
Douglas: Kassen-übergreifende Lösung nötig
Damit nimmt die AOK Rheinland/Hamburg eine Vorreiterrolle unter den Krankenkassen ein. Auch wenn das ein gutes Zeichen ist: Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, Freiburg, braucht es jetzt eine Kassen-übergreifende Lösung. Im DAZ-Webcast appellierte er gestern Abend an die Apothekerverbände, an den GKV-Spitzenverband heranzutreten und sich unter anderem für das Aussetzen der Abrechnungsfrist stark zu machen.
Zur Berichterstattung inklusive Aufzeichnung des Webcasts von gestern Abend gelangen Sie hier.
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