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Vermögenswerte beiseite geschafft?
AvP-Insolvenz: Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Im Fall des insolventen Rechenzentrums AvP ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt gegen zwei Personen. Der Vorwurf: Die Beschuldigten sollen Vermögenswerte beiseite geschafft haben. DAV-Chef Fritz Becker fordert schnellstmögliche Aufklärung.
Die Insolvenzanmeldung des Apothekenrechenzentrums AvP hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. „Wir ermitteln gegen zwei Beschuldigte wegen Bankrotts“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Beim Bankrott handelt es sich um eine betrügerische Insolvenz, vor der Vermögenswerte beiseite geschafft wurden.
Um wen es sich bei den Beschuldigten handelt, wollten die Ermittler nicht sagen. In Haft sei derzeit aber keiner der Verdächtigen. Vergangene Woche kursierte das Gerücht, AvP-Gesellschafter Mathias Wettstein sitze in Untersuchungshaft. Wettstein ist bereits wegen Steuerhinterziehung vorbestraft.
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In einem Rundschreiben der AvP an ihre Kunden hatte es geheißen, Grund für ausstehende Zahlungen seien nicht reibungslos verlaufene Umstrukturierungen. „Die Zahlungen für ihre Rezepte sind sicher auf dem Weg“, hatte Gesellschafter Mathias Wettstein in dem Brief versprochen.
Becker: Großhändler und Hersteller müssen bezahlt werden
Der Vorsitzende des Deutsche Apothekerverbands, Fritz Becker, warnt jetzt in einem im ABDA-Newsroom veröffentlichten Statement davor, die Apotheken noch länger auf ihr Geld warten zu lassen. „Viele Apotheker sehen sich mit der existenziellen Bedrohung konfrontiert, dass sie das Geld von den gesetzlichen Krankenkassen für abgerechnete Rezepte entweder gar nicht oder nur teilweise oder verspätet erhalten“, betont der DAV-Chef. „Für diese Sorge haben wir großes Verständnis, denn die Monatsabrechnung einer durchschnittlichen Apotheke mit allen Krankenkassen kann schnell eine sechsstellige Euro-Summe sein. Wenn die Apotheke ihr Geld nicht erhält, kann der Cash-Flow empfindlich gestört werden, denn die Großhändler und Hersteller müssen für ihre vorherigen Warenlieferungen bezahlt werden.“
Verbände unterstützen Apotheken
Die betroffenen Apotheken können sich Becker zufolge an ihre Verbände wenden, wenn sie Hilfe benötigen. „Die Landesapothekerverbände stehen für ihre Mitglieder bereit, um ihnen Hinweise und Ratschläge zu geben, wie sie im Einzelfall mit einem solchen betriebswirtschaftlichen Notfall umgehen können und welche Handlungsoptionen bestehen.“ Der DAV fordere schnellstmögliche Aufklärung von der Finanzaufsichtsbehörde und dem Insolvenzverwalter, „was genau passiert ist und wann die Apotheken ihr Geld bekommen“.
Diese Botschaft richtet sich an das Duo Bauer und Hoos: Der von der Finanzaufsicht BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte Ralf R. Bauer hatte die Geschäftsführung der AvP übernommen und zeitnah Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Die BaFin hatte außerdem Strafanzeige erstattet. Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos von der Kanzlei White & Case wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Sonderbeauftragter bittet um Geduld
Bauer wendet sich auf der Website von AvP direkt an die Apotheker. Der Gang zum Amtsgericht sei kein einfacher, habe sich aber „in Anbetracht der aufgelaufenen operativen und finanziellen Schwierigkeiten“ nicht vermeiden lassen, schreibt er. „Gemeinsam mit Herrn Dr. Hoos prüfe ich intensiv, ob eine Fortführung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und dies in völliger Klarheit, dass die AvP Deutschland GmbH diese bereits in den vergangenen Wochen erheblich strapaziert hat.“ Bauer versichert, dass „wir alles dafür tun werden, um die Interessen der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich zu wahren. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir unverzüglich auf Sie zukommen.“
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