Nach „Fahrstuhl-Gate“

Kein Bußgeld für Spahn nach umstrittener Aufzugsfahrt

Berlin - 17.09.2020, 07:00 Uhr

Diese Fahrt mit dem Aufzug hätte teuer werden können. Doch der Landkreis Gießen sieht keine Grundlage, um Jens Spahn und anderen Beteiligten ein Bußgeld aufzubrummen. (s / Foto: imago images / photothek)

Diese Fahrt mit dem Aufzug hätte teuer werden können. Doch der Landkreis Gießen sieht keine Grundlage, um Jens Spahn und anderen Beteiligten ein Bußgeld aufzubrummen. (s / Foto: imago images / photothek)


Dicht gedrängt im Fahrstuhl trotz Corona - Bildaufnahmen dieses Fehltritts hatten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach einem öffentlichen Krankenhausbesuch in Hessen Mitte April in Bedrängnis gebracht. Jetzt informiert der Landkreis Gießen darüber, dass ihm dafür zumindest kein Bußgeld droht. 

Die schlagzeilenträchtige Aufzugsfahrt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Hessens Regierungschef Volker Bouffier (beide CDU) mitten in der Coronakrise bleibt ohne Folgen. „Der Landkreis Gießen hat als zuständige Ordnungsbehörde die Ermittlungsverfahren nach dem als „Fahrstuhlgate“ in den Medien bekannt gewordenen Vorfall am Universitätsklinikum Gießen eingestellt“, teilte der Kreis am gestrigen Mittwoch mit.

Ein Foto hatte Mitte April für Wirbel gesorgt. Es zeigt, wie sich bei einem Besuch des Gießener Uni-Klinikums unter anderem Bouffier, Spahn sowie Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) trotz der Corona-Abstandsregeln zusammen mit anderen Personen in dem Aufzug drängeln. Danach waren mehrere Anzeigen eingegangen.

Bei den Ordnungswidrigkeitsverfahren seien in den vergangenen Wochen insgesamt neun Personen angehört worden, hieß es beim Kreis. Konkret sei es darum gegangen, ob im Sinne der Verordnung ein unzulässiges Verhalten vorgelegen hat, das einen Bußgeldtatbestand erfüllt hätte.

Damals sei jedoch in der geltenden Corona-Verordnung bei erlaubten Zusammenkünften ein Mindestabstand von 1,5 Metern weder vorgeschrieben gewesen, noch habe ein Verstoß dagegen als Ordnungswidrigkeit gegolten. Deshalb gebe es keine Rechtsgrundlage, um Bußgelder zu verhängen, teilte der Kreis mit. „Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben, auch wenn dies rechtlich nach der damals geltenden Verordnung keine Folgen hat“, teilte Landrätin Anita Schneider (SPD) mit.


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