AvP-Insolvenz

Douglas: Es braucht jetzt Zeit und Geduld

Stuttgart - 17.09.2020, 10:00 Uhr

Dr. Morton Douglas erläutert die Einzelheiten zum Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP. (x / Foto: Schelbert)

Dr. Morton Douglas erläutert die Einzelheiten zum Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP. (x / Foto: Schelbert)


Das private Apothekenrechenzentrum AvP hat Insolvenz beantragt. Die betroffenen Apothekeninhaber warten gespannt auf erste Informationen vom bestellten Insolvenzverwalter: Wie viel Geld befindet sich tatsächlich auf den Treuhand-Konten? Ab wann kann mit Zahlungen gerechnet werden? Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas hat sich mit einem Rundschreiben an die AvP-Apotheker gewandt und erläutert Einzelheiten.

Mehrere tausend deutsche Apotheken sind in diesen Tagen von großen finanziellen bis existenziellen Nöten betroffen. Das private Apothekenrechenzentrum AvP überweist seit mehr als einer Woche kein Geld mehr. Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten in das Düsseldorfer Unternehmen geschickt und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Rund 3.500 Apotheken warten auf Gelder in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Jeder einzelne Betrieb muss aktuell mit Liquiditätsengpässen jonglieren, die nur schwer bis unmöglich aus eigener Kraft zu kompensieren sind.

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Im Netz kursieren unterschiedliche Ratschläge und Modelle, wie die betroffenen Apotheken in den nächsten Wochen und Monaten vorgehen sollten. Die Apobank kündigte Unterstützung durch Überbrückungskredite an. Die anderen 17 Apothenrechenzentren in Deutschland bereiten sich auf die Flut an Neukunden vor. Das Mehr an Rezepten und Transaktionen stellt für sie personell und technisch eine Herausforderung dar.

Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas rät AvP-Apotheken in einem Rundschreiben, das DAZ.online vorliegt, die Verträge in jedem Fall fristlos zu kündigen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AvP-Verträge befindet sich zwar ein Passus, der besagt, dass die Apotheken gegenwärtige und zukünftige Forderungen an AvP abtreten, doch was dies genau für die aktuelle Situation bedeutet und ob die Abtretung der Forderungen an AvP tatsächlich wirksam ist, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden. Douglas weist daraufhin, dass dies alles rechtliche Fragen seien, die erst dann wirklich Relevanz entwickeln würden, wenn es tatsächlich zu entsprechenden Verfahren kommt. Wichtig sei es, sich unverzüglich um die Anbindung an ein neues Apothekenrechenzentrum zu kümmern, damit sich durch die Abrechnung aller aktuellen Rezepte wieder eine gewisse Liquidität verschafft wird.

Apotheken werden auf ihr Geld noch warten müssen

„Eine Auszahlung [durch AvP] in den nächsten Tagen ist nicht zu erwarten“, schreibt Douglas. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Tagen versuchen, sich möglichst kurzfristig einen Überblick über die Situation bei AvP zu verschaffen. Fragen einzelner Gläubiger könnten währenddessen nicht beantwortet werden. Auch eine Bevorzugung einzelner Apotheken aufgrund besonders großer Not wird es nicht geben können. „Niemand wird sein Geld früher oder später erhalten, weil er darlegt, seine Situation wäre schlimmer als bei anderen“, so Douglas. Das Gute an der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters sei jedoch, dass weitere Mittelabflüsse bei der Gesellschaft nicht zu befürchten sind. „Dagegen steht, dass es nunmehr Zeit und damit Ihre Geduld braucht.“

Erst wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter ein Bild gemacht hat, könne man überhaupt daran denken, dass die im Unternehmen vorhandenen Gelder zumindest anteilig ausgezahlt werden. „Dies mag für Sie auf den ersten Blick unbefriedigend sein, jedoch sind alle Beteiligten auf rechtlicher Ebene an bestimmte Verfahrensabläufe gebunden“, stellt der Anwalt im Schreiben an die AvP-Kunden klar.

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Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, ein Insolvenzverfahren wäre eröffnet worden. Das ist nicht korrekt. Wir haben den entsprechenden Satz geändert.


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Skandal im Skandal

von Stefan Ivo am 27.09.2020 um 2:09 Uhr

Der Skandal im Skandal ist, dass den Apothekerkammern und -verbänden bisher offensichtlich egal war, ob ihre Mitglieder eigentlich rechtssichere Verträge mit den Abrechnungsgesellschaften haben.

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Wir warten auf´s Christkind

von Bernd Jas am 17.09.2020 um 16:35 Uhr

Was steht in AdHoc; 30.000.000,- €uronen fehlen?
Dieser Betrag durch mindestens 3.000 Apotheken, macht dann höchstens 10.000,- € pro Apotheke.
Weitere Leistungsempfänger der AvP sind Ärzte, Physiotherapeuten und Krankenhaus-Apotheken (wenn sie nicht zu den Apotheken gerechnet wurden).
Da kommt doch noch mal ein ganzer Teil mehr in den Nenner.

Die paar tausend Fleppen könnte ich nach erneuter Berechnung gerne mal stunden.
Aber hier geht es doch um mehr als das Zehnfache was uns wirklich fehlt.
Und das den Coronageschüttelten Apotheken!
Wer HIER der Shutdown veranlasst hat sollte auch für die Kollateralschäden aufkommen. Hier fallen wieder besondere Parallelen zu Corona auf.
Auf Verdacht erst mal alles platt machen, dann schon wir mal weiter.

Anstoß zur Recherche für die DAZ-"Schnüffler"(nicht bös gemeint): Sind es wirklich nur die Apotheken die Ihr Geld nicht bekommen?
Das würfe weitere Fragen auf.

Ihr betroffener Knötterkopp
Bernd Jas

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