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Kooperation Arzt und Apotheker
Corona-Schnelltests mit Gutschein aus der Apotheke?
Apotheken dürfen keine Schnelltests auf SARS-CoV-2 abgeben. Weko, Hersteller des Biocredit COVID-19 Ag Antigen-Schnelltests, berücksichtigt die Apotheken dennoch. Durch Gutscheine.
Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 könnten helfen, akute COVID-19-Erkrankungen effizienter nachzuweisen: Sie liefern schneller ein Ergebnis als PCRs im Labor. Apotheken dürfen jedoch weder Antikörper- noch Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an Patienten abgeben. Diese sind lediglich zur Abgabe an Fachpersonal gedacht. Selbsttests auf nach Infektionsschutz-Gesetz meldungspflichtige Infektionen, wie SARS-CoV-2, dürfen nur in Ausnahmefällen an Laien abgegeben werden. Darauf verweist auch die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV): „Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika“. Bislang gibt es nur eine einzige Ausnahme, bei der bei meldepflichtigen Infektionen auch ein Selbsttest erlaubt ist: Das einzige In-vitro-Diagnostikum zur Eigenanwendung, das sich in Anlage 3 findet, ist für den Nachweis einer HIV-Infektion bestimmt.
Während die ABDA diese Überzeugung vertritt, sieht das Bundesgesundheitsministerium bei der Abgabe-Frage in Apotheken mehr Spielraum, DAZ.online berichtete ausführlich darüber.
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ABDA-Klarstellung
Apotheker dürfen keine Corona-Tests an Laien abgeben
Die Firma Weko-Pharma vertreibt mit Biocredit Covid-19 Ag einen solchen Antigen-Schnelltest in der deutschen Apotheke. Es handelt sich um einen via PCR-Panel evaluierten immunochromatografischen Schnelltest der Firma RapiGen mit Sitz in Südkorea, der im Prinzip auch im Selbsttest durchgeführt werden könnte. In der aktuellen DAZ 36/2020 beleuchtet Chefredakteurin Dr. Doris Uhl den Test Biocredit COVID-19 Ag. Wie hoch sind Sensitivität und Sensibilität? Wie funktioniert der Test?
Interessant ist auch der Ansatz, wie Weko die Apotheken trotz Abgabeverbot bei der Selbsttest-Abgabe berücksichtigt. Mit Gutscheinen.
Lesen Sie den gesamten „Schnelltests in den Startlöchern: Abgabe und Anwendung in den Apotheken soll möglich werden – die ABDA mahnt“ als Abonnent der DAZ und bis 7. September bei DAZ.online.
Der Beitrag erscheint in der DAZ 36/2020 und ist nur für Abonnenten zugänglich. Kostenfrei lesen Sie diesen bei DAZ.online bis zum 7. September 2020.
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