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Statt Krankenhaus-Zukunftsgesetz
Botendienst-Vergütung soll ins VOASG wandern
Wie gewonnen, so zerronnen: Statt mit dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz möglichst rasch das parlamentarische Verfahren zu passieren, will die Bundesregierung das Botendienst-Honorar offenbar doch noch ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz schieben. Das bestätigte der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Hennrich, auf Anfrage von DAZ.online.
Bummelzug statt ICE – das droht nun wohl dem geplanten Honorar für die Botendienste der Apotheken. Ursprünglich war ein entsprechender Passus in einer Formulierungshilfe für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) aufgetaucht, wonach die Apotheken 2,50 Euro plus Umsatzsteuer pro Lieferung erhalten sollten – auch über die Coronakrise hinaus. Diese Regelung soll jetzt in die Apothekenreform geschoben werden, die seit rund einem Jahr auf Eis liegt. Das bestätigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich auf Nachfrage. Zunächst hatte Apotheke Adhoc darüber berichtet.
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VOASG kommt im September auf die Tagesordnung des Bundestags
Derzeit gilt noch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, wonach die Apotheken von den Krankenkassen und privaten Versicherern für Botendienste 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag erhalten. Diese Regelung läuft jedoch Ende September aus. Unter anderem die ABDA hatte dafür getrommelt, die Vergütung zu verstetigen. Dies schien zunächst geglückt, wenn auch nur in halber Höhe. Statt der erhofften Anhebung auf 5 Euro müssen die Apotheker nun doch wieder um eine Verankerung des Honorars im Sozialrecht bangen. Denn ob das Vor-Ort-Apothekengesetz (VOASG) jemals in Kraft treten wird, ist aktuell nicht abzusehen. Immerhin steht es am 11. September auf der Tagesordnung des Bundestags.
Der laut Hennrich geplante Switch wirft eine Reihe von Fragen auf, zum Beispiel, ob die Apotheken nach dem 30. September und bis zu einem möglichen Inkrafttreten der Apothekenreform Geld für ihre Botendienste bekommen. Auch ist unklar, ob der Botendienst im Zuge des VOASG als neue pharmazeutische Dienstleistung gewertet wird und das Honorar damit von dem im Entwurf vorgesehenen Dienstleistungs-Budget in Höhe von 150 Millionen Euro abgezogen wird.
Eine offizielle Bestätigung des Vorhabens steht noch aus. Bislang liegt der VOASG-Entwurf lediglich in der Fassung vor, wie ihn das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hatte. Mitsamt der bereits in anderen Gesetzgebungsverfahren umgesetzten Regelungen – etwa die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen – wandert er nun zur ersten Lesung ins Parlament. Änderungen wie die nun angedachte müssen dann über Änderungsanträge erfolgen.
6 Kommentare
Wenn es nicht so traurig wäre....,
von Heiko Barz am 26.08.2020 um 11:48 Uhr
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Abhängigkeit von Ignoraten
von Thomas Kerlag am 26.08.2020 um 7:15 Uhr
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VOASG - Fluch oder Segen?
von Uwe Hüsgen am 25.08.2020 um 19:29 Uhr
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AW: VOASG - Fluch oder Segen
von Wolfgang Müller am 25.08.2020 um 21:28 Uhr
Herr Hennrich . . . Hand aufs Herz:
von Uwe Hansmann am 25.08.2020 um 17:22 Uhr
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AW: Herr Hennrich . . . Hand aufs Herz
von Dr.Diefenbach am 25.08.2020 um 17:43 Uhr
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