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KKH legt Betrugsbilanz 2019 vor
Hohe Schäden durch Luftrezepte
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) ist auch 2019 zahlreichen Betrugsfällen nachgegangen: 476 neue Fälle registrierte die Kasse eigenen Angaben zufolge, rund
55 Prozent mehr als im Vorjahr. Den größten Einzelschaden bescherte der KKH das betrügerische Zusammenwirken einer Apotheke und eines Krankenhauses in Brandenburg.
Rezepte fälschen, nicht erbrachte Leistungen abrechnen, sich unzulässig Aufträge zuschieben – immer wieder kommen derartige Machenschaften ans Tageslicht. Krankenkassen unterhalten eigene Abteilungen, um dem Verdacht auf solche Betrügereien nachzugehen. So auch die KKH. Deren Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation hat im vergangenen Jahr bundesweit 476 Fälle neu aufgedeckt, vermeldet die Kasse am heutigen Montag in einer Pressemitteilung. 2018 lag diese Zahl noch bei 308. Allerdings: Strafanzeigen gab es nur in 29 Fällen. Der Schaden, den die Falschabrechnungen verursachten, ist dennoch groß: Allein bei der KKH habe er im Jahr 2019 bei mehr als 1 Million Euro gelegen. Die Kasse weist darauf hin, dass es sich bei den Betrügern, die aus allen Branchen kommen, nur um einige wenige handele – doch diese verursachten hohe Schäden. KKH-Chefermittlerin Dina Michels: „Leider bedenken sie nicht, wie sehr sie mit ihrem Verhalten dem Ruf ihrer Berufsgruppe schaden, und – was noch schwerer wiegt – dass sie Gelder in die eigene Tasche stecken, die dem Gesundheitssystem und damit insbesondere der Behandlung kranker Menschen entzogen werden.“
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Doch welche konkreten Taten stehen hinter diesen Zahlen? Wo gibt es am häufigsten einen Anfangsverdacht? Meist sind es Abrechnung nicht erbrachter Leistungen – darunter auch „Luftrezepte“ (29 Prozent der Verdachtsfälle). In 27 Prozent der Fälle wurde unqualifiziertes Personal eingesetzt. Eine Abrechnung ohne Zulassung, Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis machte 11 Prozent der Anfangsverdachtsfälle aus, eine unzulässige Zusammenarbeit 8 Prozent.
Arzneimittel abseits der Pauschale
Die KKH schildert den für sie teuersten Fall. Er spielte sich in einer Brandenburger Klinik ab – mit einer Apotheke in einer tragenden Rolle: Patienten erhielten während ihres teilstationären Aufenthaltes in besagter Klinik Arzneimittel, die in den Tagessätzen für die Kliniken eigentlich schon enthalten sind. Doch um die Arzneimittel nicht selbst bezahlen zu müssen, tat sich die Klinik mit einer Apotheke zusammen, so die Kasse. Diese hat dann mit Arztstempeln versehene Blanko-Rezepte erhalten und selbst ausgefüllt. Die Medikamente lieferte die Apotheke sodann an die Klinik, wo sie den Patienten verabreicht wurden. Die Rezepte, informiert die KKH, seien später von den Klinikärzten unterschrieben und von der Apotheke für einen Zeitraum vor den Klinikaufenthalten mit den Krankenkassen abgerechnet worden. Die Klinik sparte so die Arzneimittelkosten und die Apotheke konnte erhebliche Zusatzumsätze verbuchen. Der Schaden ging in die Millionen – die KKH beziffert ihn allein für sich auf mehr als 391.000 Euro.
Arzneimittel mit höchstem Schaden, Pflegedienst mit höchster Fallzahl
Nimmt man allein die Schadenssumme ins Visier, sind Arzneimittel der lukrativste Bereich für Betrüger – auch bei der KKH. Den Schaden in diesem Leistungsbereich beziffert sie für 2019 auf insgesamt 477.433 Euro. Es folgen ärztliche Leistungen mit 161.297 Euro und Heilmittel mit 134.642 Euro. Auf Platz vier liegt die ambulante Pflege, bei der ein Schaden von 115.737 Euro ermittelt wurde. Auf Patz 5 folgen die Hilfsmittel mit 46.357 Euro.
Etwas anders sieht das Ranking aus, wenn man die Fälle an sich betrachtet: von den 476 neuen Fälle betrafen 210 die ambulante Pflege, 82 Krankengymnasten/Physiotherapeuten, 42 Ärzte, 25 Apotheker und 23 Zahnärzte.
Als weiteres Beispiel für einen angezeigten Fall führt die KKH Machenschaften im ärztlichen Bereich an: Die Investigativ-Redaktionen von NDR und WDR hatten die Kasse im November 2019 auf einen Radiologen hingewiesen, der zahlreiche radiologische Praxen und medizinische Versorgungszentren betreibt, in denen Röntgenkontrastmittel zur Diagnostik verwendet werden. Ehefrau und Sohn sind Geschäftsführer und Haupt-Gesellschafter einer GmbH, die solche Röntgenkontrastmittel vertreibt und damit 2017 einen Gewinn in Höhe von 17,3 Millionen Euro erzielte. Die Masche: Die von dem Radiologen benötigten Kontrastmittel wurden ausschließlich über das Unternehmen der Ehefrau und des Sohns abgerechnet. Die KKH sieht hierin eine als Betrug oder Korruption strafbare unzulässige Zusammenarbeit.
3 Kommentare
Übliche Fehldarstellungen der KKH etc.
von ratatosk am 17.08.2020 um 19:00 Uhr
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Retaxbetrug der Kassen
von Thomas Eper am 17.08.2020 um 16:04 Uhr
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Luftrezepte
von Roland Mückschel am 17.08.2020 um 15:29 Uhr
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