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Botendienst-Vergütung
ABDA: Honorar-Halbierung „nicht unmittelbar nachvollziehbar“
Laut einer gestern bekannt gewordenen Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Krankenhaus-Zukunftsgesetzes soll die Vergütung der Botendienste der Apotheken zwar beibehalten, aber auf 2,50 Euro abgesenkt werden. Die ABDA begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, will den Entwurf aber noch näher prüfen.
Die Präsenzapotheken in Deutschland sollen künftig 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Lieferung für ihre Botendienste erhalten. So sieht es eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, der eigentlich die Finanzierung der Krankenhäuser adressiert. Aktuell erhalten die Betriebe 5 Euro pro Tag und Lieferort von den Krankenkassen. Die Grundlage dafür bildet die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Die entsprechende Regelung läuft jedoch Ende September aus.
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Mit dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) will die Große Koalition nun offenbar dafür sorgen, dass die Apotheker auch über die Coronakrise hinaus für ihre Dienste bezahlt werden. In dem Passus, der im Sozialrecht verankert werden soll, heißt es: „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“
Botendienst leistet wesentlichen Beitrag zur Kontaktvermeidung
Auf Anfrage von DAZ.online sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt dazu: „Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist seit langem eine wichtige und von den Patienten geschätzte Ergänzung der persönlichen und kompetenten Arzneimittelversorgung vor Ort. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken bewiesen, dass der Botendienst einen wesentlichen Beitrag zur Kontaktvermeidung leistet und somit Risikogruppen und in Quarantäne befindliche Personen versorgen und schützen kann.“
Die Politik habe dies erkannt und für die Apotheken zunächst einen Zuschuss von 5 Euro pro Botendienst bis Ende September festgelegt. „Wenn nun dieser Zuschuss mithilfe des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes fortgeführt werden soll, so ist dies grundsätzlich zu begrüßen – gerade auch angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung, die auf dem Lande versorgt werden muss. In Bezug auf die Höhe des Zuschusses, dessen Halbierung nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, und dessen gesetzlicher Verankerung wird der Entwurf derzeit von uns geprüft. Die ABDA wird anschließend eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben.“
4 Kommentare
Halbierung der Honorierung
von Alfons Neumann am 11.08.2020 um 1:01 Uhr
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Botendienst-Zuschuss
von Uwe Hüsgen am 08.08.2020 um 18:32 Uhr
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Erste Sahne
von Mathias Mallach am 07.08.2020 um 14:17 Uhr
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AW: Erste Sahne
von Dr. Alfred Stuhler am 08.08.2020 um 11:55 Uhr
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