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Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken
ADA: Kein genereller Anspruch auf Nacharbeit von coronabedingten Minusstunden
Gilt der Annahmeverzug auch in der Pandemie-Situation?
Der ADA-Vorsitzende Theo Hasse erklärte zu der oben geschilderten Situation: „Einen Anspruch auf eine Nacharbeit der Minusstunden hat der Arbeitgeber allerdings außerhalb eines vereinbarten Jahresarbeitszeitkontos nach
§ 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter nach der derzeitigen Rechtslage nicht.“
Die rechtliche Bewertung der Adexa zu den anfallenden Minusstunden in Apotheken „etwa durch die Arbeit in Schichten“ entspreche also der derzeitigen Rechtslage. Auch der ADA habe seine Mitgliedsorganisationen entsprechend informiert.
Zu bedenken gibt der ADA allerdings, dass eine Situation wie die jetzige noch nicht vorgekommen sei: „Die Rechtsprechung hatte noch nicht darüber zu entscheiden, ob sich auch durch eine Pandemie das Betriebsrisiko nach § 615 BGB verwirklicht und der Arbeitgeber damit in Annahmeverzug gerät.“ Entsprechend habe das Bundesarbeitsgericht jedoch bereits bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen entschieden.
Ganz unabhängig von der Rechtslage hat der ADA dann noch ein anderes Anliegen: Auch das Betriebsklima innerhalb der Apotheke sei zu berücksichtigen.
Die Arbeit in Schichten kann dazu führen, dass einige Mitarbeiter ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erbringen und auch nur diese vergütet bekommen während andere Mitarbeiter weniger als ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erbringen, jedoch eine Vergütung der vollen Arbeitszeit erhalten. Dies führt nicht selten zu Unmut unter den Mitarbeitern, die keine Stunden ‚geschenkt’ bekommen.“
Es könne daher sinnvoll sein, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter darüber verständigen, ob und in welcher Form Minusstunden nachgearbeitet werden.
Eine Verständigung scheint in jedem Falle empfehlenswert, denn offenbar spüren die Arbeitnehmer den Unmut nicht (nur) gegenüber ihren Kollegen: „Viele Adexa-Mitglieder sind auch frustriert, weil sie sehr flexibel waren in den letzten Monaten, alles mitgemacht und möglich gemacht haben (auf Urlaub verzichtet, auf die normalen Arbeitstage) und jetzt so eine ‚Quittung‘ erhalten“, hat die Adexa die Diskussion um die Minusstunden gegenüber DAZ.online erklärt.
1 Kommentar
Chefs zu doof um Kurzarbeit zu beantragen?
von Apofee am 05.07.2020 um 9:24 Uhr
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