Drohende Einbußen für Apotheken

Bundesregierung will Mehrwertsteuersenkung schon am Freitag beschließen

Berlin - 09.06.2020, 09:00 Uhr

Schon am Freitag will das Bundeskabinett die sechsmonatige Mehrwertsteuersenkung beschließen. Den Apotheken drohen Einbußen in Millionenhöhe. (m / Foto: imago images / photothek)

Schon am Freitag will das Bundeskabinett die sechsmonatige Mehrwertsteuersenkung beschließen. Den Apotheken drohen Einbußen in Millionenhöhe. (m / Foto: imago images / photothek)


Die Bundesregierung will die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer bereits am kommenden Freitag auf den Weg bringen. Der entsprechende Beschluss soll auf einer außerplanmäßigen Kabinettssitzung am 12. Juni gefasst werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Apothekerlager wird vor einer Mehrwertsteuerabsenkung gewarnt – und ein Absenken des Kassenabschlags gefordert.

Zuvor hatte bereits das „Handelsblatt“ über den geplanten Beschluss im Bundeskabinett berichtet. Dem Gesetzentwurf zufolge ist ein Kabinettsbeschluss am 12. Juni notwendig, „damit die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes rechtzeitig in Kraft treten kann“, heißt es in dem Artikel.

Die Koalitionsspitzen hatten sich in der vergangenen Woche auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt, das die Wirtschaft nach der Coronakrise wieder auf Trab bringen soll. Zentraler Punkt ist das Vorhaben, die Mehrwertsteuer zum 1. Juli für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll im gleichen Zeitraum von 7 auf 5 Prozent zurückgehen.

Der Gesetzentwurf, der nach dem Kabinettsbeschluss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden muss, umfasst darüber hinaus viele weitere Vereinbarungen aus dem Konjunkturpaket, darunter den Kinderbonus von 300 Euro sowie verschiedene steuerliche Entlastungen zugunsten von Unternehmen. Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen werden mit knapp 28,2 Milliarden Euro beziffert. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die sechsmonatige Absenkung der Mehrwertsteuer.

DAZ-Autor Dr. Thomas Müller-Bohn hatte sich in einem Beitrag erst kürzlich ausführlich mit den Auswirkungen der Mehrwertsteuerabsenkung auf den Apothekenmarkt beschäftigt. Demnach drohen den Apotheken empfindliche finanzielle Einbußen, die sich aus dem Kassenabschlag ergeben, den die Apotheken gemäß § 130 SGB V an die Krankenkassen leisten müssen. Dieser Abschlag beträgt 1,77 Euro für jede Rx-Fertigarzneimittelpackung und jedes klassische Rx-Rezepturarzneimittel. Es handelt sich um einen Bruttobetrag, der unabhängig von der Mehrwertsteuer formuliert ist.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Kassenabschlag zeitgemäß?

von Thomas Eper am 09.06.2020 um 11:31 Uhr

In Anbetracht des Apothekensterbens ist es mehr als fragwürdig, dass wir ca. 20% unserer Handelsspanne bei Rx an die Krankenkassen abführen müssen. Und das ohne Gegenleistung!
Aber scheinbar interessiert sich keiner dafür.

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Kopfschütteln

von Karl Friedrich Müller am 09.06.2020 um 9:43 Uhr

egal, welcher Schwachsinn beschlossen wird, man hält unbeirrbar daran fest.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sinn Kassenabschlag?!

von Christoph Unglaub am 09.06.2020 um 9:37 Uhr

Mich beschäftigt eher die Sinnhaftigkeit dieses Abschlages!
Meiner Meinung nach gehört er komplett gestrichen!
Die "Glanz-&Gloria-Zeiten" sind eindeutig vorbei!
Unsere Standesvertretung sollte doch hier mal ansetzen!

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