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Drohende Einbußen für Apotheken
Bundesregierung will Mehrwertsteuersenkung schon am Freitag beschließen
Die Bundesregierung will die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer bereits am kommenden Freitag auf den Weg bringen. Der entsprechende Beschluss soll auf einer außerplanmäßigen Kabinettssitzung am 12. Juni gefasst werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Apothekerlager wird vor einer Mehrwertsteuerabsenkung gewarnt – und ein Absenken des Kassenabschlags gefordert.
Zuvor hatte bereits das „Handelsblatt“ über den geplanten Beschluss im Bundeskabinett berichtet. Dem Gesetzentwurf zufolge ist ein Kabinettsbeschluss am 12. Juni notwendig, „damit die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes rechtzeitig in Kraft treten kann“, heißt es in dem Artikel.
Die Koalitionsspitzen hatten sich in der vergangenen Woche auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt, das die Wirtschaft nach der Coronakrise wieder auf Trab bringen soll. Zentraler Punkt ist das Vorhaben, die Mehrwertsteuer zum 1. Juli für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll im gleichen Zeitraum von 7 auf 5 Prozent zurückgehen.
Der Gesetzentwurf, der nach dem Kabinettsbeschluss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden muss, umfasst darüber hinaus viele weitere Vereinbarungen aus dem Konjunkturpaket, darunter den Kinderbonus von 300 Euro sowie verschiedene steuerliche Entlastungen zugunsten von Unternehmen. Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen werden mit knapp 28,2 Milliarden Euro beziffert. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die sechsmonatige Absenkung der Mehrwertsteuer.
DAZ-Autor Dr. Thomas Müller-Bohn hatte sich in einem Beitrag erst kürzlich ausführlich mit den Auswirkungen der Mehrwertsteuerabsenkung auf den Apothekenmarkt beschäftigt. Demnach drohen den Apotheken empfindliche finanzielle Einbußen, die sich aus dem Kassenabschlag ergeben, den die Apotheken gemäß § 130 SGB V an die Krankenkassen leisten müssen. Dieser Abschlag beträgt 1,77 Euro für jede Rx-Fertigarzneimittelpackung und jedes klassische Rx-Rezepturarzneimittel. Es handelt sich um einen Bruttobetrag, der unabhängig von der Mehrwertsteuer formuliert ist.
Forderung: Kassenabschlag runter auf 1,73 Euro
Wenn Apotheken derzeit für ein Arzneimittel 1,77 Euro brutto weniger erhalten, mindert das ihren Nettoumsatz um 1,487 Euro. Wenn der Mehrwertsteuersatz jedoch auf 16 Prozent sinkt, vermindert der Kassenabschlag den Nettoumsatz um 1,526 Euro. Für jedes abgerechnete Arzneimittel nehmen die Apotheken also netto 4 Cent weniger ein. Den Berechnungen zufolge könnte so ein Verlust von etwa 12 Millionen Euro entstehen.
DAZ-Autor Müller-Bohn zufolge könnten aber auch bürokratische Mehrbelastungen auf die Apotheken zukommen. Hinzu kommen die Mühen durch das zweimalige Ändern aller Preise und die Folgen für diverse sozialrechtliche Regelungen. Wenn die pharmazeutischen Unternehmer ihre als Nettopreise ausgewiesenen Abgabepreise unverändert lassen, führt die geringere Mehrwertsteuer zu einem geringeren Brutto-Verkaufspreis in den Apotheken. Damit ändern sich alle Taxpreise. Das größte Problem dabei dürfte die rechtzeitige Lieferung der Daten sein – wenn diese nicht vorliegen, droht ein Zahlenchaos. Auch was die Festbeträge sowie die Importregeln betrifft, gibt es noch viele offene Fragen bei einer zweimaligen Änderung der Mehrwertsteuer innerhalb von sechs Monaten.
Nach Informationen von DAZ.online regt sich mittlerweile Widerstand im Apothekerlager. Demnach hat sich in den vergangenen Tagen mindestens eine der ABDA-Mitgliedsorganisationen an die Berliner Standesvertretung gewendet. Konkret wird die Forderung diskutiert, dass gleichzeitig der Kassenabschlag auf 1,73 Euro abgesenkt werden muss, damit die Apotheken vor kurzfristigen Verlusten bewahrt werden.
3 Kommentare
Kassenabschlag zeitgemäß?
von Thomas Eper am 09.06.2020 um 11:31 Uhr
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Kopfschütteln
von Karl Friedrich Müller am 09.06.2020 um 9:43 Uhr
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Sinn Kassenabschlag?!
von Christoph Unglaub am 09.06.2020 um 9:37 Uhr
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