Mögliche Lagerwertverluste

Festbetragsänderungen zum 1. Juli 2020

Kiel - 03.06.2020, 13:15 Uhr

Drohende Lagerwertverluste: In fünf Festbetragsgruppen ändern sich zum 1. Juli 2020 die Festbeträge. ( r / Foto: imago images / Cavan)

Drohende Lagerwertverluste: In fünf Festbetragsgruppen ändern sich zum 1. Juli 2020 die Festbeträge. ( r / Foto: imago images / Cavan)


Zum 1. Juli 2020 ändern sich die Festbeträge für einige häufig verordnete Arzneimittel. Die Apotheken sollten bei den betroffenen Arzneimitteln auf Ankündigungen für Preisänderungen der Hersteller achten.

Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge in einigen Festbetragsgruppen* mit Wirkung zum 1. Juli 2020 angepasst. Betroffen sind die folgenden Gruppen:

  • „andere Antianämika“ in parenteralen Darreichungsformen mit den Wirkstoffen Darbepoetin, Erythropoetin und PEG-Erythropoetin,
  • HMG-CoA-Reduktasehemmer in oralen Darreichungsformen mit den Wirkstoffen Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pitavastatin, Rosuvastatin und Simvastatin,
  • Prostaglandin-Analoga in Augentropfen mit den Wirkstoffen Bimatoprost, Latanoprost, Tafluprost und Travoprost,
  • Protonenpumpenhemmer in abgeteilten oralen Darreichungsformen mit den Wirkstoffen sowie Dexlansoprazol, Esomeprazol, Lansoprazol, Omeprazol, Pantoprazol und Rabeprazol sowie
  • Kombinationen von ACE-Hemmern (Delapril, Enalapril, Perindopril, Ramipril, Trandolapril) mit Calciumkanalblockern (Manidipin, Lercanidipin, Nitrendipin, Amlodipin, Felodipin, Verapamil) in abgeteilten oralen Darreichungsformen.

Verbände warnen vor Lagerwertverlusten

Die Apothekerverbände Schleswig-Holstein und Hamburg haben darauf kürzlich in ihren Rundschreiben hingewiesen. Demnach könnten sich daraus Lagerwertverluste ergeben. Die Hersteller seien nicht verpflichtet diese auszugleichen. Demnach sollte in den Apotheken darauf geachtet werden, das Lager entsprechend zu optimieren, folgern die Verbände. Festbetragssenkungen könnten zu nicht unerheblichen Aufzahlungen für die Patienten führen, wenn die Hersteller ihre Preise nicht auf das Festbetragsniveau senken.

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*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass nur Festbetragsgruppen aus der Stufe 1 betroffen seien. Das ist falsch. Wir bieten diesen Fehler zu entschuldigen.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Festbetragsgruppen

von Michael Nell am 04.06.2020 um 9:07 Uhr

Im Text ist von Festbetragsgruppen der Stufe 1 die Rede, gelistet sind aber dann Gruppen der Stufen 2 und 3.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Festbetragsgruppen

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 05.06.2020 um 8:49 Uhr

Vielen Dank für das aufmerksame Lesen. Ja, Sie haben Recht, da ist leider etwas durcheinander geraten - wird gleich korrigiert.

und

von Karl Friedrich Müller am 03.06.2020 um 13:46 Uhr

das Preisdumping geht munter weiter.
Man hat so gar nichts gelernt. Damit werden die Lieferengpässe schlimmer.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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