Hilfsmittelversorgung in der Coronakrise

Mundschutz etc. für Pflegebedürftige: höhere Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch

Berlin - 12.05.2020, 07:00 Uhr

Wer pflegebedürftig ist, hat derzeit sicherlich einen höheren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Zudem sind die Preise für Masken etc. gestiegen.  (Foto: imago images / Pressedienst Nord)

Wer pflegebedürftig ist, hat derzeit sicherlich einen höheren Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Zudem sind die Preise für Masken etc. gestiegen.  (Foto: imago images / Pressedienst Nord)


Vor einer Woche ist die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem eine vorübergehend von 40 Euro auf 60 Euro erhöhte Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vor. Überdies hat der GKV-Spitzenverband seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Coronakrise aktualisiert.

Am 4. Mai wurde die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht – in Kraft getreten ist sie einen Tag später. Sie sieht unter anderem Liquiditätshilfen für Vertrags(zahn)ärzte und Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer vor – dafür, dass sie während der gegenwärtigen Pandemie vermindert von Patienten in Anspruch genommen werden. Auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen soll angesichts ihrer Ausfälle unter die Arme gegriffen werden.

Die Verordnung bestimmt aber auch, dass Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 Euro brutto (bisher 40 Euro brutto) abgerechnet werden können. Darunter fallen beispielsweise der in Corona-Zeiten wichtige Mund-Nasen-Schutz sowie Desinfektionsmittel*. Diese erhöhte Pauschale gilt bis zum 30. September 2020 – sofern nicht zuvor die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wurde.

Die Apothekerverbände informieren derzeit, was dies für die Apotheken bedeutet: Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) dürfen Leistungserbringer vorübergehend gegenüber den Pflegekassen auch Preise oberhalb der aktuellen Vertragspreise abrechnen oder abweichend von den Mengenangaben im Vertrag kleinere Mengen zu den Vertragspreisen abgeben, sofern die tatsächlichen Preise die Vertragspreise übersteigen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein empfiehlt in seinem Rundschreiben eine angemessene Kalkulation mit marktüblichen Aufschlagssätzen.

Der DAV verweist zudem darauf, dass ausgesprochene Genehmigungen hinsichtlich des Genehmigungszeitraumes und gegebenenfalls der genehmigten Produkte ihre Gültigkeit behalten.

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*Hinweis der Redaktion: Irrtümlich waren in dem Artikel auch Inkontinenzartikel als Beispiel von Pflegehilfsmitteln genannt. Gemeint waren lediglich Bettschutzauflagen zum einmaligen Gebrauch. 

Was empfiehlt der GKV-Spitzenverband zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in der Krise? 

Weiterhin hat der GKV-Spitzenverband seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Coronakrise aktualisiert (Stand 4. Mai 2020, Gültig bis 30. Juni 2020). Auch hier ist der Hintergrund, dass die Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus das tägliche Leben und die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsprodukte einschränken. Die Empfehlungen haben daher zum Ziel, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.

Empfohlen wird demnach:

  • Um Kontakte zu reduzieren, sollten Hilfsmittel vorrangig per Versand abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt nicht zwingend nötig ist. (Zur Erinnerung: Botendienste für Hilfsmittel können Apotheken nicht zulasten der Kassen abrechnen). Ferner sollten Beratungen oder Hinweise zur Einweisung telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen.
  • Leistungserbringer wie Apotheken unterzeichnen die Dokumente an den Stellen, an denen im Normalfall die Unterschrift der Versicherten vorgesehen ist und machen deutlich, dass die Unterzeichnung durch sie aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war. Bei der Empfangsbestätigung kann auch die zustellende Person unterzeichnen, ohne dass die Apotheke dies bei der Abrechnung kenntlich macht.
  • Auf Fortbildungsnachweise wird bis auf Weiteres verzichtet.
  • Was Fristen betrifft, sind die Krankenkasse angehalten, von Vertragsstrafen und Sanktionen abzusehen, wenn vertraglich vereinbarte Liefer-, Rückhol- und Abgabefristen aus triftigem Grund nicht eingehalten werden können. Zudem werden bei Inkontinenz- oder Stoma-Artikeln Mehrmonatslieferungen anstelle der vertraglich vereinbarten Lieferzyklen akzeptiert.
  • (Erst-)Versorgungen, die nicht aufgeschoben werden können, können im Ermessen der Apotheke auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden. Für die Abrechnung bleibt die Vorlage der Verordnung unverzichtbar. Bei der Abrechnung wird nicht geprüft, ob die Verordnung erst nach dem Lieferdatum ausgestellt wurde.
  • Bei Inkontinenzhilfen oder Stoma-Artikeln wird auf eine Folgeverordnung verzichtet, sofern die Erstversorgung bereits von der Kasse genehmigt wurde oder Genehmigungsfreiheit besteht. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterial für Hilfsmittel.
  • Die Verordnung von Hilfsmitteln eines Krankenhauses nach der Entlassung hat den Stellenwert einer vertragsärztlichen Verordnung.
  • Die Prüfung der Frist von 28 Kalendertagen, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden muss, wird ausgesetzt. Die Frist wird von der Kasse auch nicht geprüft, wenn sie sich aus den Verträgen ergibt.
  • Vertragliche Fristen, in denen die Abrechnung spätestens einzureichen ist,  werden bis 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Apotheke kann das Verordnungsdatum auf das Lieferdatum zurücksetzen, wenn die Abrechnung bei korrekter Angabe aus softwaretechnischen Gründen nicht möglich ist. Das Lieferdatum muss dem Datum der tatsächlichen Abgabe entsprechen.
  • Die Kassen machen die Berechtigung zur Versorgung bei bestehenden Verträgen nicht von einer zeitlich eventuell nicht rechtzeitigen Folge-Präqualifizierung abhängig.

Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes finden Sie im Volltext auf dessen Webseite. Hier steht auch ein Fragen und Antworten Papier rund um die Hilfsmittelversorgung zum Download bereit. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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13 Kommentare

Hielfsmittel von Losenski am 12.05.2020 um 21:51 Uhr

von Becker am 13.05.2020 um 14:44 Uhr

Hartz IV Empfänger können dafür mehr dazu Verdiener die ersten 100 Euro sind frei und bei Rentner die Grusi behalten Nur ca. 30-45 Euro behalten das ist genauso ungerecht.... Das ganze System ist ungerecht...

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Pflegegrad5

von Barbara Schenker am 13.05.2020 um 9:28 Uhr

Ich schließe mich der Aussage das Pflegehilfsmittel überteuert sind im Geschäft ist fast alles billiger an.Ich pflege meinen Mann schon seid 6 Jahren in Pflegegrad 5 da die Tagespflege zu hat 24 Stunden . 900€ bekomme ich dafür und kann nichts dazuverdienen.Diese Lage wünsche ich allen die bei uns Gesetzte machen und dabei noch Geld verdienen.Schämen sie sich nicht?

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Kommentare

von Lieselotte Bosse am 13.05.2020 um 9:08 Uhr

Ich hätte auch lieber einen gesunden Mann als den pflegegrade 5 und kein Mann im pflegebett. Da gehmal arbeiten um nicht von Harz 4 abhängig zu werden

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Hilfsmittel

von Silvia Eichstädt am 13.05.2020 um 0:20 Uhr

Es ist ja schön den Betrag zu erhöhen, aber man kann in seiner Pflegehilfsmittel Station anrufen und man will Mundschutz so wie Desinfektionsmittel für Hände bestellen, es kann nichts geliefert werden, da kein Material vorhanden ist. Aber in den Geschäften gibt es diese Artikel. Das kann es ja wohl nicht sein. Ich hätte da einen Vorschlag, man kauft die Sachen im Geschäft
und schickt die Kassenbons an die Krankenkassen und man bekommt sein Geld von den Krankenkassen wieder, oder man bekommt das Geld ausgezahlt und kauft sich die Sachen selber. Mit freundlichen Grüßen Silvia Eichstaedt

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AW: Hilfsmittel

von Christel Happe am 13.05.2020 um 5:59 Uhr

Ich habe gestern 2 Pack Handschuhe und 1 x Hand Desinfektion bekommen, dafür rechnet die Apotheke mit der Krankenkasse für 1 Paket Handschuhe mit 16 Euro ab.
Unglaublich
Da bringt der Zuschuss bzw die Erhoehung nix,
zudem bekam ich seit corona nur 1 Pack Handschuhe obwohl mein Mutter mehrmals gewickelt werden muss etc

AW: Hilfsmittel

von Kati am 13.05.2020 um 19:05 Uhr

Genauso ist es auch bei meinen Eltern....Pflegestufe 3 und 4....seit Monaten keine Desinfektionsmittel bekommen...Mundschutz....Fehlanzeige.....

Hilfsmittelversorgung

von Winkler am 12.05.2020 um 22:09 Uhr

Warum bekommen die Harz 4 Bezieher Freistellung von Rundfunkgebühren?? Es gibt sehr viele Menschen die Pflegemitten bekommen aber keine Befreiung der Rundfunkgebühren trotz der kleinen Renten . So kann man alles nachfragen. Würde gerne darauf verzichten wenn man damit die Gesundheit zurück haben könnte. Wenn sie so Krank sind lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen und dan bekommen Sie es auch. Sonst frist der Neid Sie auf.

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AW: Hilfsmittelversorgung

von Ines am 13.05.2020 um 19:48 Uhr

Zu Pflegende bekommen die GEZ Befreiung in Heimen oder auch wenn sie soziale Bezüge oder Städtepass haben. Einfach beim Amt mAl nachfragen

Hielfsmittel

von Losenski am 12.05.2020 um 21:51 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie so bekommen ältere Leute gesundheitsmittel von der Krankenkassen Bezahlt, und Harz4 Empfänger nicht, nichts gegen die Älteren Leute aber sollen nicht alle Menschen gleich sein!
Daher stelle ich auch auf den Weg einen Antrag auf Gesundheitsmittel z.B.: Mundschutz und sonstige hilfsmittel

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AW: Hilfsmittel

von Kai am 12.05.2020 um 22:14 Uhr

Sehr geehrte/r Frau oder Herr Losenski,

ich wünsche Ihnen schnellstmöglich die Pflegestufe 5, damit auch Sie in den Genuss der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel kommen.

AW: Hielfsmittel

von Monika am 13.05.2020 um 0:57 Uhr

Junge Junge, das ist der dümmste Kommentar, den ich seit Jahren gelesen habe. Auch ich wünsche ihnen von Herzen einen Plegegrad, denn da gibt's Bettschutzeinlagen gratis.

AW: Hilfsmittel

von Helga Klein am 13.05.2020 um 5:13 Uhr

von Hr. oder Fr. Losenski
.auf so einen dumme Frage, habe ich eine Antwort. Woher kommt der Neid?
Ich hätte lieber ein Gesundes Kind.
Ich bestätige den 2. Kommentar. Pflegestufe 4 wünsche ich eigentlich nicht.
Wozu braucht ein ALG II - Empfänger, eigentlich Hilfsmittel.
Ich kaufe Essig, zum putzen in Bad u Küche. Gründlich Hände waschen soll auch helfen!!!!
Herzl.Grüße
H.K.

AW: Hielfsmittel

von Schlabs am 13.05.2020 um 8:58 Uhr

Der Komentar von Sylvia Eichstedt bestätigt meine Erfahrung. Ich pflege meinen Mann
( Pflegegrad 5) allein. Ich kann meinen Hilfsmittelbedarf von 40,00€ nicht ausnutzen, weil weder Handschuhe, noch Masken oder Desinfektionsmittel geliefert werden können. Was soll ich da mit 60,00€? Die Politik hat die Pflegeheime im Visier, aber die Risikogruppe zu Hause vergessen. Uns helfen keine Communiti Masken, wir müssen UNS schützen, wenn wir rausgehen.

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