Zweites Bevölkerungsschutzgesetz

Große Koalition streicht Modellvorhaben für Arzneimittelautomaten in Kliniken

Berlin - 06.05.2020, 17:00 Uhr

Am 7. Mai steht die erste Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Mindestens zwei Aufreger sind bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. (c / Foto: Külker)

Am 7. Mai steht die erste Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Mindestens zwei Aufreger sind bereits aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. (c / Foto: Külker)


ABDA fordert Flexibilisierungen für die Apothekerausbildung

Die ABDA vermisst im Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium, die befristet bestimmte Flexibilisierungen für die Apothekerausbildung ermöglicht. Für Ärzte wurde eine solche Grundlage bereits im ersten Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen, für Zahnärzte und die Gesundheitsfachberufe – darunter auch PTA – sieht der jetzige Entwurf eine solche vor. „Ein vergleichbarer Bedarf besteht auch für Apotheker“, so die ABDA. In welcher Weise das BMG diese Ermächtigung später nutzt, will sie nicht vorgeben. Es sei aber wichtig, überhaupt eine gesetzliche Grundlage zu haben, um erforderlichenfalls möglichst schnell handeln zu können.

Denn auch der Lehrbetrieb im Studiengang Pharmazie sei aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf derzeit nicht absehbare Zeit nur eingeschränkt möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme. Ebenso wie bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung könne es in der Zukunft Probleme bei der Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung geben. Außerdem spricht sich die ABDA für alternative Lehrformate aus. 

Ihr konkreter Vorschlag lautet, dass das BMG im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung „abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker die Zeitpunkte und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der pharmazeutischen Prüfung sowie der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen sowie alternative Lehrformate vorzusehen, den Anteil der praktikumsbegleitenden Seminare bei den praktischen Übungen zu flexibilisieren und die Anforderungen an die Famulatur zu regeln, um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.

Noch kann an dem Gesetzentwurf gefeilt werden. Nach dem ersten Durchgang morgen im Bundestag könnte am 11. Mai 2020 die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattfinden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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