Auch in Apotheken

Maskenpflicht kommt in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Berlin - 20.04.2020, 11:30 Uhr

In Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sollen Menschen beim Einkaufen, beispielsweise in Apotheken, und im öffentlichen Nahverkehr Masken tragen. (Foto: imago images / Seeliger)

In Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sollen Menschen beim Einkaufen, beispielsweise in Apotheken, und im öffentlichen Nahverkehr Masken tragen. (Foto: imago images / Seeliger)


Inzwischen haben drei Bundesländer angekündigt, wegen des Coronavirus' eine teilweise Maskenpflicht einzuführen. Bayern führt nun doch eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ein, obwohl Ministerpräsident Markus Söder dies zunächst abgelehnt hatte. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten ähnliche Maßnahmen schon zuvor angekündigt.

Von kommender Woche an sind Mund-Nasen-Schutz, Alltagsmasken oder auch Schals, die Mund und Nase bedecken, in Bayern Pflicht, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am heutigen Montag in einer Regierungserklärung im Landtag ankündigte. „Man nennt das im allgemein auch eine Maskenpflicht.“ Söder erklärte, die Pflicht solle zunächst beim Einkaufen in Geschäften (also auch in Apotheken) und den öffentlichen Verkehrsmitteln gelten. Man wolle damit eine höhere Schutzwirkung erreichen. Zudem kündigte Söder an, dass Eltern für die kommenden drei Monate keine Gebühren für Kindergarten oder Kitas zahlen müssen, wenn diese wegen der Corona-Krise geschlossen sind.

Noch am vergangenen Donnerstag hatte sich das bayerische Landeskabinett darauf verständigt, dass es keine generelle Maskenpflicht, sondern lediglich ein „Mundschutzgebot“ geben soll. Nun sagte Söder: „Appelle allein werden wahrscheinlich nicht die notwendige Sicherung sein.“ Deshalb habe man sich nun als erstes westdeutsches Bundesland zu diesem Schritt entschieden.

Bayern ist damit nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern das dritte Bundesland mit einer Maskenpflicht. In Sachsen muss seit Montag beim Einkauf und im Nahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz oder Schal getragen werden. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies vom 27. April an im Nahverkehr. Zudem gibt es eine solche Pflicht in einzelnen Städten. Die Bundesregierung empfiehlt bislang nur „dringend“, Masken zu tragen.

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Dresden: zentrale Ausgabe von Masken

In Sachsen sind auch Polizisten laut Behörden angehalten, im Zuge der Lockerungen der Corona-Regeln Schutzmasken zu tragen. Sie hätten sogenannte Community-Masken erhalten, teilte das Landespolizeipräsidium am Sonntag in Dresden mit. Diese sollten die Beamten grundsätzlich bei Bürgerkontakten tragen. Außerdem werde das Tragen auch bei Zusammenkünften im Innendienst dringend empfohlen.

Die Stadt Dresden will zudem ab dem heutigen Montag 200.000 Mundschutzmasken verteilen. Die Ausgabe beginne um 11.00 Uhr an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses, teilte die Stadt mit. Jeder Dresdener, der keine eigene Möglichkeit sieht, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu besorgen, solle eine Maske erhalten, hieß es.

In allen anderen Bundesländern wurde bislang keine Maskenpflicht ausgesprochen. Allerdings gelten begrenzt auf manche Gemeinden beziehungsweise Städte wie beispielsweise Jena in Thüringen, Hanau in Hessen oder Wolfsburg in Niedersachsen einzelne Maskengebote.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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