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ABDA zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Schmidt: Spahns Entwurf entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen
Zahlreiche Ausnahmeregelungen in der Substitutionsbehandlung
Neben den Vorschlägen zur Förderung des Botendienstes und den erweiterten Austauschbefugnissen enthält der Entwurf Ausnahmeregelungen, die auch während der Coronakrise die Versorgung von Substitutionspatienten sicherstellen sollen. So sollen zum Beispiel auch bei der Substitutionsbehandlung Notfallverschreibungen möglich sein – analog zu anderen BtM-Verordnungen – und die Patienten sollen durch den Botendienst der Apotheke zu Hause mit ihren benötigten Arzneimitteln versorgt werden können, als Alternative zum Sichtbezug in der Apotheke oder der Arztpraxis.
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Apotheken sollen sich untereinander mit Betäubungsmitteln versorgen dürfen
Außerdem sollen BtM-Verordnungen grundsätzlich auch auf „fremden“ Rezepten möglich sein, also von einem anderen Arzt als dem, der sie bei der Bundesopiumstelle angefordert hat. Regulär geht das nur Im Vertretungsfall. Zudem möchte das BMG, dass Apotheken und Krankenhausapotheken in dringenden Fällen sich untereinander mit Betäubungsmitteln versorgen dürfen, und zwar ohne die sonst dafür erforderlichen Genehmigungen. Damit will man einem möglichen höheren Bedarf an Betäubungsmitteln zur sogenannten Analogsedierung im Rahmen der Beatmung von COVID-19-Patienten Rechnung tragen.
Gelten sollen Regelungen der neuen Verordnung laut Entwurf so lange, bis der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufhebt, längstens aber bis zum 31. März 2021.
3 Kommentare
Nachschuss von Spahn ... Tormann mit Siegerlächeln war schon auf Fototermin ...
von Christian Timme am 08.04.2020 um 19:48 Uhr
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das Lächeln des F.Schmidt
von Heiko Barz am 08.04.2020 um 11:16 Uhr
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ABDA
von Karl Friedrich Müller am 07.04.2020 um 11:44 Uhr
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