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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Spahn droht Widerstand bei der E-Rezept-Pflicht
Mit einer großen Überraschung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Mittwoch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ins Bundeskabinett eingebracht. Denn die nun beschlossene E-Rezept-Pflicht ab Januar 2022 wollte das Bundesgesundheitsministerium eigentlich selbst nie. Zwar soll es möglich sein, die Zugriffsdaten für das E-Rezept ausgedruckt zu erhalten. Trotzdem könnte Spahns Vorstoß auf Widerstand im Bundestag stoßen. Denn sowohl aus den Regierungsfraktionen als auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Die Versandapotheken begrüßen den Vorstoß.
Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Patienten-Datenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin sind mehrere für Apotheker höchst relevante Regelungen zur Ausgestaltung des E-Rezeptes enthalten. Unter anderem wird die Gematik damit beauftragt, bis zum 30. Juni 2021 eine App zur Rezeptübermittlung zu bauen – der Referetenentwurf hatte noch eine Frist bis Anfang 2022 gesetzt. Aus dieser App sollen die Patienten ihre E-Rezepte auch weiterleiten können, beispielsweise an Anwendungen der Vor-Ort-Apotheken oder der Versender.
Kurz vor der Kabinettsbefassung hatte Spahn noch eine große Überraschung in das Gesetz eingebaut: Die Bundesregierung will festlegen, dass es ab 2022 verpflichtend nur noch E-Rezepte gibt. Die Patienten sollen zwar darum bitten können, sich den „Token“ – also die Zugriffsdaten für das E-Rezept – auf Papier ausdrucken zu lassen. Das klassische Papierrezept soll es aber nur noch bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten geben oder dann, wenn die Technik es in der Arztpraxis oder in der Apotheke nicht zulässt. Bislang hatte Spahn immer davon gesprochen, dass auch das Papierrezept weiterhin als Option erhalten bleiben soll. Bis heute heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): „Das E-Rezept soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer will, kann auch weiterhin das Papierrezept erhalten.“
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Dittmar: Keine zusätzlichen Hürden
Die neue E-Rezept-Pflicht wirft einige Fragen auf: Werden alle Menschen in Deutschland bis Anfang 2022 technisch und finanziell in der Lage sein, sich mit mobilen Endgeräten auszustatten, um an der E-Rezept-Versorgung teilzunehmen? Wird das Internet bis dahin ausreichend schnell und flächendeckend vorhanden sein? Was ist mit älteren, behinderten oder kranken Menschen? Diese Fragen scheint man sich auch im Bundestag zu stellen. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, dass durch die neue Pflicht keine Hürden für ältere und technikaffine Menschen entstehen dürften. Wörtlich erklärte Dittmar:
Der Vorstoß von Minister Spahn verwundert mich, zumal das BMG bislang immer die Position vertreten hat, dass eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes nicht geplant sei. Ich halte das Vorhaben für ambitioniert. Ich werde im parlamentarischen Verfahren genau hinterfragen und prüfen, wie trotz der sinnvollen Digitalisierung sichergestellt wird, dass durch E-Rezepte keine Hürden für ältere Menschen und weniger technikaffine Personengruppen aufgebaut werden.“
Ähnlich hatte auch die ABDA sich in einer ersten Reaktion geäußert: Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, hieß es in einem Statement.
Auch CDU und Grüne haben Fragen
Nach dem Beschluss des Kabinetts steht nun zunächst die erste Beratung im Bundesrat an. Die Länderkammer muss dem Vorhaben zwar nicht zustimmen, kann es aber trotzdem kritisch kommentieren und Änderungswünsche formulieren. Danach kommt das PDSG zur ersten Lesung in den Bundestag. Dort droht Spahn mit seiner geplanten E-Rezept-Pflicht nicht nur Widerstand aus der SPD-Fraktion, sondern auch aus den eigenen Reihen. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich begrüßte Spahns Vorhaben zwar ausdrücklich, weil es die Digitalisierung der Arzneimittelversorgung voranbringe. Allerdings will auch Hennrich vermeiden, dass Patientengruppen benachteiligt werden. Der CDU-Politiker wörtlich:
Ich finde es gut, dass wir trotz der Coronakrise Tempo machen bei der Digitalisierung und halte das Patientendaten-Schutzgesetz für ein wichtiges Vorhaben. Denn wir hinken bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen nach wie vor hinterher. Gerade in der jetzigen Krisenzeit zeigt sich, wie wichtig digitale Lösungen in der Versorgung sein können. Ich finde auch die E-Rezept-Pflicht grundsätzlich sinnvoll, um die digitalen Verordnungen voranzubringen, wenn sie dann technisch irgendwann flächendeckend möglich sind. Allerdings finde ich, dass das Papierrezept auch immer eine Option bleiben muss. Jeder der will, soll auch nach wie vor ein Papierrezept bekommen können. In Deutschland gibt es nach wie vor nicht flächendeckend schnelles Internet und nicht alle Menschen sind gleich gut ans Internet angebunden. Wir dürfen mit der E-Rezept-Pflicht niemanden benachteiligen.“
Grüne: Daten zur Medikation gehören auf den Ausdruck
Und auch aus der Opposition kommen kritische Stimmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, verwies in einem Statement gegenüber DAZ.online zwar darauf, dass laut Gesetzesbegründung Papier-Ausdrucke des „Tokens“ möglich sein sollen. Allerdings verlangt auch sie Nachbesserungen:
Auf einen Anspruch von Versicherten gegenüber ihren Ärztinnen und Ärzten auf ein elektronisches Rezept haben wir schon lange gedrängt, die zügige und flächendeckende Einführung ist deshalb sehr zu begrüßen. Nachgebessert werden sollte bei der Alternative auf Papier, denn nicht alle Menschen werden das E-Rezept nutzen können oder wollen. Es ist richtig, dass ihnen die Möglichkeit eines Ausdrucks auf Papier offen steht. Bei den Anforderungen an diesen Ausdruck muss aber noch nachgebessert werden. Es muss gesetzlich geregelt werden, dass zum Beispiel das Ausstellungsdatum und das verschriebene Medikament notiert werden. Ein Einschub in der Gesetzesbegründung reicht dafür nicht aus.“
Versandapotheken freuen sich
Ganz andere Töne kommen aus dem Lager der Versandapotheken. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) meldete sich am heutigen Freitag per Pressemitteilung zu Wort. Mit Blick auf die derzeitige Lage könne eine flächendeckende Nutzung des E-Rezeptes schon heute helfen, erklärt BVDVA-Chef Christian Buse darin. Buse wörtlich:
Ein flächendeckendes E-Rezept wäre schon in der aktuellen Pandemie hilfreich und würde dazu beitragen, ungewollte Kontakte – und damit die Ansteckungsgefahr – weiter zu minimieren. Dass die Patienten einen digitalen Bestellweg intensiv in Anspruch nehmen, zeigt die gestiegene Nutzung von Versandapotheken in den letzten Wochen. Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die Apotheken mit Versandhandelserlaubnis in Deutschland die Bedürfnisse der Patienten gerade in solchen schwierigen Phasen erfüllen. Hier zeigt sich nochmals, dass die Weiterentwicklung der Apotheke mit Einführung des Versandhandels 2004 eine wichtige und richtige Entscheidung war.“
Buse: Gut, dass Gematik die App erstellt
Der BVDVA äußerte sich auch zum Thema freie Apothekenwahl. Zur Erinnerung: Das Bundesgesundheitsministerium hat im nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf dahingehend nachgebessert, dass nun auch für Drittanbieter ein absolutes Makelverbot für E-Rezepte gelten soll. Der BVDVA erklärt in seiner Mitteilung, dass es heute schon E-Rezept-Projekte gebe, in denen die freie Apothekenwahl „nicht umfänglich gewährleistet“ sei. Welche Projekte dabei gemeint sind, sagte der Verband allerdings nicht.
Dass die Gematik mit der Erstellung der E-Rezept-App beauftragt werden soll, begrüßt der Verband allerdings. „Es ist zu begrüßen, dass die gematik als neutrale Instanz, im Gegensatz zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen, diese App im Sinne der Patienten und Verbraucher zur Verfügung stellt“, so Buse.
Der niederländische Versandkonzern DocMorris wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online zunächst nicht zu dem Gesetzgebungsverfahren äußern. Es sei noch zu früh, dies zu kommentieren, sagte ein Sprecher.
13 Kommentare
Mein Held ist Spahn!
von Nero81 am 10.04.2020 um 15:44 Uhr
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Sehr geehrter Herr Spahn,
von Seifert am 04.04.2020 um 12:14 Uhr
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Spahn
von Scarabäus am 03.04.2020 um 18:36 Uhr
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AW: Spahn
von Conny am 04.04.2020 um 6:59 Uhr
AW: Spahn
von Bernd Schmidt am 04.04.2020 um 12:52 Uhr
AW: Spahn
von Conny am 04.04.2020 um 15:49 Uhr
Buse...
von Pharmi am 03.04.2020 um 17:24 Uhr
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Langsam reicht es ...
von Christian Timme am 03.04.2020 um 14:34 Uhr
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Spahn in der Daz Sprache
von Conny am 03.04.2020 um 13:50 Uhr
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Kumpels in Holland
von Thomas Eper am 03.04.2020 um 13:46 Uhr
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Ist das Demokratur?
von Reinhard Rokitta am 03.04.2020 um 13:26 Uhr
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AW: Ist das Demokratur
von Anita Peter am 03.04.2020 um 13:29 Uhr
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