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PRAC/CMDh
Wechselwirkung ASS/Metamizol: klinisch relevant
Dass eine Interaktion von Metamizol und Acetylsalicylsäure möglich ist, das ist schon länger bekannt. Doch welche klinische Konsequenzen diese Interaktion mit sich bringt, blieb bislang offen. Vergangenen Dienstag teilte die AMK nun zumindest mit, dass der Pharmakovigilanzausschuss der EMA zu dem Schluss gekommen ist, dass in „klinisch relevanter Weise“, durch die gleichzeitige Einnahme von ASS und Metamizol, die Hemmung der Thrombozytenaggregation durch ASS vermindert wird.
Metamizol wird häufig verordnet und von Apothekern nicht immer mit einem guten Gefühl abgegeben. Gefürchtet wird als Nebenwirkung vor allem die Blutbildungsstörung Agranulozytose. Am wichtigsten scheint für Patienten, Arzt und Apotheker in diesem Zusammenhang die Kenntnis der typischen Symptome zu sein – also Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden sowie Entzündung im Mund-, Nasen-, Rachen- und Genital- oder Analbereich. Bei Patienten, die Antibiotika erhalten, können diese Zeichen allerdings minimal sein. Bei entsprechenden Anzeichen muss die Anwendung von Metamizol sofort abgebrochen und das Blutbild kontrolliert werden.
Zudem sollte Metamizol nur in den zugelassen Indikationen eingesetzt werden.
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Doch diese bekannte (sehr seltene) Nebenwirkung allein, ist nicht das einzige Sicherheitsrisiko, das im Zusammenhang mit Metamizol diskutiert wird. In der DAZ 48/2016 etwa war zu lesen, dass eine Arbeitsgruppe nachgewiesen hat, dass Metamizol die Hemmung von Thromboxan A2 und der Thrombozytenaggregation durch Acetylsalicylsäure (ASS) aufhebt. „Jedoch gibt es keine kontrollierten klinischen Studien, die einen Verlust der Kardioprotektion von ASS durch Metamizol belegen,“ gab Prof. Dr. med. Thomas Herdegen damals in der DAZ zu bedenken. Er plädierte 2016 dafür, dass „solange es keine substanziellen Beweise für eine ‘kardiotoxische’ Wirkung von Metamizol gibt“ die Verordnung von Metamizol keinesfalls weiter eingeschränkt werden sollte.
Im Mai 2018 berichtete DAZ.online über die Empfehlung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bei kardiologischen Patienten, dass mindestens eine halbe Stunde zwischen der Einnahme von ASS und Metamizol liegen sollte. Ob der Sicherheitsabstand die Interaktion langfristig verhindert, galt jedoch als unklar.
Klinisch relevant, aber keine klinischen Konsequenzen?
Im März 2019 veröffentlichte die AkdÄ eine Übersichtsarbeit mit dem Titel „Interaktion von Metamizol und ASS: Reicht die Evidenz für klinische Konsequenzen?“. Doch auch diese Arbeit kam zu keinem abschließenden Fazit.
Wie die AMK Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker am vergangenen Dienstag mitteilte, hat sich auch der europäische Pharmakovigilanzausschuss der EMA (PRAC) die Wechselwirkungen zwischen Acetylsalicylsäure (ASS) und Metamizol näher angeschaut. Dabei sei der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass durch die gleichzeitige Einnahme von ASS und Metamizol – in klinisch relevanter Weise – die Hemmung der Thrombozytenaggregation durch ASS vermindert wird. Der CMDh (Co-ordination group for Mutual recognition and Decentralised procedures – human), der für die Änderungen nationaler Zulassungen verantwortlich ist, habe der Empfehlung des PRAC nun zugestimmt.
Als Folge daraus soll jetzt der Wortlaut der Produktinformationen von ASS angepasst werden. Überdies sei bei Patienten, die ASS in niedriger Dosierung zur Kardioprotektion einnehmen, Metamizol nur mit Vorsicht anzuwenden. Die Produktinformationen von Metamizol seien bereits aktualisiert.
So liest man beispielsweise in der Metamizol-Fachinformation von AbZ Pharma: „Metamizol kann bei gleichzeitiger Anwendung den thrombozytenaggregationshemmenden Effekt niedrig dosierter Acetylsalicylsäure vermindern. Daher sollte Metamizol bei Patienten, die Acetylsalicylsäure in niedriger Dosierung zur Kardioprotektion einnehmen, mit Vorsicht angewendet werden.“ (Stand Juli 2019)
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Aber auch in der Fachinformation von beispielsweise Aspirin® protect las man im Dezember 2019 bereits diesen Hinweis.
Was die empfohlene „Vorsicht“ nun für den Praxisalltag genau bedeutet, also ob etwa ein Einnahmeabstand von 30 Minuten ausreicht, bleibt dabei weiterhin offen.
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