Gute Nachricht des Tages

AOK Baden-Württemberg bezuschusst Botendienste

Stuttgart - 25.03.2020, 07:00 Uhr

Apotheken bieten derzeit verstärkt Botendienste an. Die AOK Baden Württemberg zahlt dafür nun eine Pauschale.( r / Foto: imago images / Christian Ditsch)

Apotheken bieten derzeit verstärkt Botendienste an. Die AOK Baden Württemberg zahlt dafür nun eine Pauschale.( r / Foto: imago images / Christian Ditsch)


Die Coronakrise stellt die Apotheken vor große Herausforderungen. Das haben sogar die Kassen realisiert und in den letzten Tage einige Erleichterungen, zum Beispiel Ausnahmen von den Rabattverträgen, geschaffen. Die AOK Baden-Württemberg sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vergüten nun sogar temporär Botendienste und haben sich mit dem LAV in Baden-Württemberg auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt.

Für Apotheker in Baden-Württemberg gibt es seit dem gestrigen Dienstag ein neues Sonderkennzeichen, nämlich 06461096 AOK BW/LKK – Botendienst. Mit dem können sie ab sofort für Versicherte der AOK Baden-Württemberg sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Botendienste mit einer Pauschale von 2,00 EUR zzgl. Ust. gesondert berechnen. Hintergrund ist, dass Apotheken derzeit vermehrt Botendienste anbieten, um erkrankten Patienten den Weg in die Apotheke zu sparen und so das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Die Vereinbarung zwischen dem LAV und Kostenträgern ist zunächst befristet bis zum 30. April 2020. Bis zur softwaretechnischen Umsetzung sollen Apotheken dieses Sonderkennzeichen handschriftlich auftragen,  wie ein LAV-Sprecher gegenüber DAZ.online mitteilt.

Auf ihrer Internetseite begründet die AOK die Zuschüsse und erklärt, dass in anderen Regionen auch der Versandhandel zur Entlastung der Apotheken genutzt werden könne:


Auf sämtliche Herausforderungen vor Ort im Zuge der Corona-Pandemie mit Zentralisierungsbestrebungen zu reagieren, bedeutet, regionale Besonderheiten der Länder zu vernachlässigen. Bezahlte Botengänge zum Beispiel sind in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sinnvoll – andere setzen möglicherweise auf Versandhandel, auch der kann die Apotheke vor Ort entlasten.
Die Mehrzahl der in Apotheken vorrätigen Arzneimittel wurde aufgrund von Rabattverträgen bevorratet, die Hersteller dieser Arzneimittel haben ihre Produktion auf einen hohen Marktanteil ausgerichtet und sich entsprechend mit Vorräten ausgestattet. Diese Arzneimittel müssen weiterhin für die Versorgung zur Verfügung stehen!"

Statement der AOK Baden Württemberg


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Auch Erleichterungen bei den Rabattverträgen

Die Vereinbarung ist Teil eines ganzen Pakets, auf das sich LAV und AOK in Baden-Württemberg geeinigt haben. So können Apotheken nun eine austauschbare Alternative für ein Arzneimittel wählen, wenn der Vorrat an einem bestimmten Arzneimittel erschöpft sei. Dies soll sowohl für rabattierte als auch für nicht rabattierte Arzneimittel gelten. Bei mehreren verfügbaren Alternativen ist die günstigste Alternative zu wählen. Wenn die verordnete Menge nur durch Stückelungen mit kleineren Packungen erreicht werde, zahlt der Patient nur die Zuzahlung der verordneten Packungsgröße. Außerdem wurden die Einspruchsfristen bei Retax-Verfahren um sechs Monate verlängert.

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstreicht die besondere Bedeutung der Apotheken in der jetzigen Situation: „Jede Apotheke wird bei vorausschauender Bevorratung auch und gerade jetzt ein verlässlicher Partner für die Bevölkerung sein. Wir vertrauen der Leistungsfähigkeit der Experten aus den Apotheken, denen wir für ihr Engagement danken. In Baden-Württemberg wollen wir Vereinfachungen umsetzen. In Kombination mit der normalen Bevorratung können die Apotheken dadurch flexibler auf die neuen Gegebenheiten reagieren.“

Auch andere Krankenkassen haben angesichts der Corona-Pandemie vorläufig die Anwendung ihrer Rabattverträge eingeschränkt, zum Beispiel die AOK Bayern, die BIG direkt gesund und die R+V BKK hinzu. Die AOK Bayern hat zudem darüber hinaus erhebliche weitere Substitutionsmöglichkeiten eröffnet.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Partnerschaft?

von Reinhard Rokitta am 25.03.2020 um 12:45 Uhr

Hier wird deutlich, was die Krankenkassen unter Partnerschaft verstehen und wer im Fokus ihres Tun steht!
Wir werden wie immer für blöd gehalten, und der Versicherte ist der Zahler der Krankenkassen-Bürokratie. Der muss nicht so unkompliziert versorgt werden.
Dass hier jede Krankenkasse machen darf, was sie will, behindert die Eindämmung der Krise!
Deutliche Erleichterungen z.B. im Austausch wie N3 in N2 oder umgekehrt ohne Rücksprache mit dem Arzt müssen möglich sein. Wir können das!
Und sofortige Abschaffung des Apothekenrabatts an die GKV!

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Mit Hintertür

von Karl Friedrich Müller am 25.03.2020 um 8:32 Uhr


Die Ressourcen der Apotheke sollen laut AOK auf die Versorgung der Patienten fokussiert werden. Daher werden die Retax-Fristen und die Einspruchsfristen um sechs Monate verlängert.“
DAS BEDEUTET DASS MAN SICH DIE KOHLE AUS DER VERÄNGERTEN RETAXFRIST WIEDER ZURÜCKHOLT
Wie kann man so was unterschreiben?
Das ist eine Schweinerei! Retaxfristen müssen verkürzt werden. Nicht einzusehen. Ein Kollege schreibt richtig, dass wir ein paar Minuten haben für die Entscheidung, die Kassen Monate, über 1 Jahr, um die letzte Hintertür für einen Retax zu finden. Ekelhaft.
Wir haben Digitalisierung! 2-3 Monate für Retaxe sollten reichen.
Man hat sich wieder auf unsere Kosten über den Tisch ziehen lassen. Für ein Almosen von 2€, einen damit verbundenen öffentlichen Zwang und Werbung für die AOK.
Ich fasse es nicht!

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AW: Mit Hintertür

von Karl Friedrich Müller am 25.03.2020 um 14:33 Uhr

Außerdem glaube ich vor diesem Hintergrund der Zusage des Nicht-retaxieren-wollens nicht. Im Gegenteil hält sich die AOK alle Optionen offen.

2 Euro

von Dr. Radman am 25.03.2020 um 8:14 Uhr

2 Euro?. Warum so großzügig?. Und temporär auch noch. Der Verband, der so was akzeptiert beleidigt seine Mitglieder.

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