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Gute Nachricht des Tages
AOK Baden-Württemberg bezuschusst Botendienste
Die Coronakrise stellt die Apotheken vor große Herausforderungen. Das haben sogar die Kassen realisiert und in den letzten Tage einige Erleichterungen, zum Beispiel Ausnahmen von den Rabattverträgen, geschaffen. Die AOK Baden-Württemberg sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vergüten nun sogar temporär Botendienste und haben sich mit dem LAV in Baden-Württemberg auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt.
Für Apotheker in Baden-Württemberg gibt es seit dem gestrigen Dienstag ein neues Sonderkennzeichen, nämlich 06461096 AOK BW/LKK – Botendienst. Mit dem können sie ab sofort für Versicherte der AOK Baden-Württemberg sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Botendienste mit einer Pauschale von 2,00 EUR zzgl. Ust. gesondert berechnen. Hintergrund ist, dass Apotheken derzeit vermehrt Botendienste anbieten, um erkrankten Patienten den Weg in die Apotheke zu sparen und so das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Die Vereinbarung zwischen dem LAV und Kostenträgern ist zunächst befristet bis zum 30. April 2020. Bis zur softwaretechnischen Umsetzung sollen Apotheken dieses Sonderkennzeichen handschriftlich auftragen, wie ein LAV-Sprecher gegenüber DAZ.online mitteilt.
Auf ihrer Internetseite begründet die AOK die Zuschüsse und erklärt, dass in anderen Regionen auch der Versandhandel zur Entlastung der Apotheken genutzt werden könne:
Auf sämtliche Herausforderungen vor Ort im Zuge der Corona-Pandemie mit Zentralisierungsbestrebungen zu reagieren, bedeutet, regionale Besonderheiten der Länder zu vernachlässigen. Bezahlte Botengänge zum Beispiel sind in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sinnvoll – andere setzen möglicherweise auf Versandhandel, auch der kann die Apotheke vor Ort entlasten.
Die Mehrzahl der in Apotheken vorrätigen Arzneimittel wurde aufgrund von Rabattverträgen bevorratet, die Hersteller dieser Arzneimittel haben ihre Produktion auf einen hohen Marktanteil ausgerichtet und sich entsprechend mit Vorräten ausgestattet. Diese Arzneimittel müssen weiterhin für die Versorgung zur Verfügung stehen!"
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Die Vereinbarung ist Teil eines ganzen Pakets, auf das sich LAV und AOK in Baden-Württemberg geeinigt haben. So können Apotheken nun eine austauschbare Alternative für ein Arzneimittel wählen, wenn der Vorrat an einem bestimmten Arzneimittel erschöpft sei. Dies soll sowohl für rabattierte als auch für nicht rabattierte Arzneimittel gelten. Bei mehreren verfügbaren Alternativen ist die günstigste Alternative zu wählen. Wenn die verordnete Menge nur durch Stückelungen mit kleineren Packungen erreicht werde, zahlt der Patient nur die Zuzahlung der verordneten Packungsgröße. Außerdem wurden die Einspruchsfristen bei Retax-Verfahren um sechs Monate verlängert.
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstreicht die besondere Bedeutung der Apotheken in der jetzigen Situation: „Jede Apotheke wird bei vorausschauender Bevorratung auch und gerade jetzt ein verlässlicher Partner für die Bevölkerung sein. Wir vertrauen der Leistungsfähigkeit der Experten aus den Apotheken, denen wir für ihr Engagement danken. In Baden-Württemberg wollen wir Vereinfachungen umsetzen. In Kombination mit der normalen Bevorratung können die Apotheken dadurch flexibler auf die neuen Gegebenheiten reagieren.“
Auch andere Krankenkassen haben angesichts der Corona-Pandemie vorläufig die Anwendung ihrer Rabattverträge eingeschränkt, zum Beispiel die AOK Bayern, die BIG direkt gesund und die R+V BKK hinzu. Die AOK Bayern hat zudem darüber hinaus erhebliche weitere Substitutionsmöglichkeiten eröffnet.
4 Kommentare
Partnerschaft?
von Reinhard Rokitta am 25.03.2020 um 12:45 Uhr
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Mit Hintertür
von Karl Friedrich Müller am 25.03.2020 um 8:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Mit Hintertür
von Karl Friedrich Müller am 25.03.2020 um 14:33 Uhr
2 Euro
von Dr. Radman am 25.03.2020 um 8:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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