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Coronavirus
Kontaktverbot beschlossen, Infektionsschutzgesetz wird ausgebaut
BMG soll Maßnahmen gegen Lieferengpässe anordnen können
Den zuständigen Gesundheitsbehörden soll bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wie im aktuellen Fall die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, dadurch ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren.
Zugleich sollen die zuständigen Behörden Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen - etwa um den Betroffenen über sein persönliches Risiko zu informieren. Die Mobilfunkanbieter sollen den Gesundheitsbehörden die Standortdaten zur Verfügung stellen müssen. Diese Regelung ist allerdings umstritten. Am heutigen Sonntagnachmittag berichteten einige Medien, dass Spahn dieses Handytracking doch nicht umsetzen will.
Spahn: Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen
Anordnen können soll das Bundesgesundheitsministerium auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln - etwa wenn bestimmte Medikamente bevorratet werden müssen. Zudem sollen medizinische Fachleute für die Gesundheitsversorgung abgestellt werden können, etwa wenn es in Krankenhäusern zu Personalengpässen kommt. Spahn sagte der „FAZ“, Bund und Länder arbeiteten bei der Bewältigung dieser Epidemie Hand in Hand. Nun sollten Kompetenzen gebündelt werden. „Und noch wichtiger: Wir können künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“
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Ein Leitfaden für die Apotheke
2020
Deutscher Apotheker Verlag
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ISBN 978-3-7692-7612-1
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