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Erlass des Bundesfinanzministeriums
Alkohol für Desinfektionsmittel ist für Apotheken steuerfrei
Apotheken gehören in Zeiten der Coronakrise zu wichtigen Stützpfeilern der Gesellschaft. Angesichts der besonderen Herausforderungen kämpfen sie auch dafür, dass sie unbürokratischer agieren können. Nun gibt es einen Erfolg zu vermelden. Das Bundesfinanzministerium hat per Erlass klargestellt: Alkohol, mit dem Apotheken Desinfektionsmittel herstellen, kann auch ohne gesonderte Erlaubnis vorläufig steuerfrei verwendet werden.
Apotheken leisten in diesen Wochen viel. Die COVID-19-Krise fordert einiges von ihnen ab. Es gilt nicht nur, verunsicherten Patienten mit Rat und Tat beiseite zu stehen – sie müssen auch zusehen, wie sie dafür sorgen können, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Zugleich sind sie gefragt als Hersteller von Desinfektionsmitteln für Kliniken, Arztpraxen, Heime – und auch Endverbraucher. Diese Herstellung ist allerdings in mehrfacher Hinsicht nicht ganz einfach – insbesondere im Hinblick auf knappe Ausgangsstoffe und Primärpackmittel. Unter anderem neue Allgemeinverfügungen sollen hier für Erleichterungen sorgen.
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Nun hat sich der im vergangenen Herbst gegründete Verband innovativer Apotheken e.V. (via) mit anwaltlicher Unterstützung von Dr. Morton Douglas dafür eingesetzt, dass es in Sachen Desinfektionsmittel auch auf steuerrechtlicher Ebene unbürokratischer zugehen kann. Und das nach eigenen Angaben mit Erfolg: Seit gestern könnten die Apotheken ihren „Kunden sowie auch vielen Ärzten auf kurzem Weg zu akzeptablem Preis in ausreichender Menge Desinfektion zur Verfügung stellen“, erklärt via-Vorstand Thomas Anthes.
Tatsächlich bestätigte gestern das Hauptzollamt Berlin, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Erlass vom 17. März 2020 zugelassen hat, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden können.
Alkoholerzeugnisse sind laut Alkoholsteuergesetz von der Steuer befreit, wenn sie gewerblich „zur Herstellung von Arzneimitteln durch dazu nach dem Arzneimittelrecht Befugte“ verwendet werden (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 AlkStG). Dafür nötig ist allerdings eine Erlaubnis, die Personen erteilt wird, „gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen“.
Vorerst gültig bis 31. Mai 2020
Nun gilt die Erlaubnis für Apotheken zur Verwendung von Alkohol zu diesem Zweck ohne Erlaubnisverfahren mit sofortiger Wirkung als erteilt. Diese Regelung gilt vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Coronavirus-Pandemie zunächst bis zum 31. Mai 2020.
Dazu erklärt die Behörde: Ethanol 70 % (V/V) und Ethanol 80 % (V/V) sind Arzneimittel, für die eine Standardzulassung nach § 36 AMG vorliegt. Ein so hergestelltes Arzneimittel kann – gegebenenfalls nach Hinzufügung weiterer Stoffe – als Desinfektionsmittel abgegeben werden.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte gegenüber DAZ.online: „Die Regelung ermöglicht es den Apotheken, zur Herstellung von Desinfektionsmitteln Alkohol steuerfrei von sogenannten Steuerlagern zu beziehen. Steuerlager sind Orte eines Herstellers oder Zwischenhändlers, in denen Alkohol hergestellt, gelagert oder weiterverarbeitet werden darf, ohne dass es zu einer Entstehung der Alkoholsteuer kommt. Bei der Entnahme des Alkohols aus dem Steuerlager entsteht grundsätzlich die Alkoholsteuer. Die Apotheken müssen zum steuerfreien Bezug lediglich ihre Betriebserlaubnis vorlegen, damit die missbräuchliche Verwendung von steuerfreiem Alkohol ausgeschlossen werden kann.“
Anthes: Weitere Erleichterungen nötig
Via-Vorstand Anthes betont allerdings auch: „Das darf aber nur ein Anfang sein. Rabattverträge, Wiederholungsrezepte, Öffnungszeiten und anderes muss in ähnlich verkürzten Verfahren schnell im Interesse der Patientensicherheit gelöst werden, um die Apotheken für die künftigen Wochen einsatz- und leistungsbereit zu halten!“
Was Rabattverträge betrifft, hat jedenfalls die AOK Rheinland-Hamburg bereits einen Schritt auf die Apotheker zugemacht.
3 Kommentare
Sind wir Apotheker eigentlich so blöd
von Schuster am 04.04.2020 um 12:33 Uhr
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Alkhol
von Teklu am 20.03.2020 um 4:16 Uhr
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Wichtige Stützpfeiler der Gesellschaft?
von Roland Mückschel am 18.03.2020 um 16:10 Uhr
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