Nur nach telefonischer Voranmeldung zum Arzt

Verdacht auf COVID-19 – was tun?

Stuttgart - 27.02.2020, 12:15 Uhr

Patienten, die vermuten an COVID-19 erkrankt zu sein, sollten nicht einfach zum Arzt gehen, sondern sich telefonisch vorher anmelden. (s / Foto: shintartanya / stock.adobe.com)

Patienten, die vermuten an COVID-19 erkrankt zu sein, sollten nicht einfach zum Arzt gehen, sondern sich telefonisch vorher anmelden. (s / Foto: shintartanya / stock.adobe.com)


Erst beim Arzt anrufen

Hierin ist sich die WHO einig mit der CDC, den US-Centers for Disease Control and Prevention, die erklärt: „Gegenwärtig sind Personen, die einen längeren, ungeschützten engen Kontakt mit einem Patienten mit symptomatischem, bestätigtem COVID-19 gehabt haben, sowie Personen, die kürzlich nach China, insbesondere in die Provinz Hubei, gereist sind, am stärksten von einer Infektion bedroht.“ Allerdings stammt diese CDC-Empfehlung (Healthcare Professionals: Frequently Asked Questions and Answers) vom 21. Februar 2020, also bevor der Ausbruch in Italien und weitere Fälle in Europa publik wurden. Mittlerweile wurden die Risikogebiete (siehe unten) erweitert.

Gesundheitsamt oder Arzt anrufen und zuhause bleiben

Bei begründetem Verdacht, wenn der Patient die oben genannten Kriterien erfüllt, hilft das RKI. Stets sollte eine gute Händehygiene praktiziert werden und die Husten- und Nies-Etikette befolgt.

Hatten Personen Kontakt mit einem nachgewiesen Corona-Infizierten, sollten sie sich sofort an das Gesundheitsamt wenden, und zwar egal, ob die Person Atemwegssymptome hat oder nicht.
Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben – die Stand 26. Februar 2020 in China, Iran, Italien und Südkorea liegen –, sollten möglichst zuhause bleiben, ebenfalls unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Und wichtig: Treten akute Atemwegssymptome auf, sollten die potenziell Infizierten nicht in die nächste Arztpraxis oder Apotheke gehen, sondern erst nach telefonischer Voranmeldung, rät das RKI. Zudem sollte man auf den vorangegangenen Aufenthalt im Endemiegebiet hinweisen.

COVID-19-Risikogebiete (Stand: 26.02.2020)

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
In Iran: Provinz Ghom
In Italien: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Das gleiche Prozedere gilt für Reisende in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind. „Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen“, so das RKI.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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