Gesundheitsamt oder Arzt anrufen und zuhause bleiben
Bei begründetem Verdacht, wenn der Patient die oben genannten Kriterien erfüllt, hilft das RKI. Stets sollte eine gute Händehygiene praktiziert werden und die Husten- und Nies-Etikette befolgt.
Hatten Personen Kontakt mit einem nachgewiesen Corona-Infizierten, sollten sie sich sofort an das Gesundheitsamt wenden, und zwar egal, ob die Person Atemwegssymptome hat oder nicht.
Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben – die Stand 26. Februar 2020 in China, Iran, Italien und Südkorea liegen –, sollten möglichst zuhause bleiben, ebenfalls unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Und wichtig: Treten akute Atemwegssymptome auf, sollten die potenziell Infizierten nicht in die nächste Arztpraxis oder Apotheke gehen, sondern erst nach telefonischer Voranmeldung, rät das RKI. Zudem sollte man auf den vorangegangenen Aufenthalt im Endemiegebiet hinweisen.
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