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Merkblatt
Coronaviren: Das rät die ABDA den Apothekern
Für wen ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll?
Zu der Frage, ob ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, schreibt die ABDA, dass es keine ausreichenden Belege dafür gebe, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Sie verweist dabei auch auf die WHO, nach deren Auffassung das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen sei, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeuge und im Zweifel essenzielle Hygienemaßnahmen vernachlässigt würden.
Anders sieht die Lage nach Ansicht der ABDA allerdings dann aus, wenn eine bereits erkrankte Person in die Öffentlichkeit gehen muss. Dann könne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfcheninfektion zu verringern, heißt es in dem Merkblatt. Angesichts der bereits bestehenden Lieferengpässe beim Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken und der Aussicht, dass auf absehbarere Zeit nur eingeschränkter oder gar kein Nachschub zu erwarten sei, erachtet es die Standesvertretung als umso wichtiger, die Hygieneregeln einzuhalten.
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Nur nach telefonischer Voranmeldung zum Arzt
Verdacht auf COVID-19 – was tun?
Apotheken sollen Vorräte an Desinfektionsmitteln überprüfen.
Weiter gibt die ABDA Hinweise, wie man sich bei Verdacht auf COVID-19 verhalten solle. Demnach soll sich jeder, der direkten Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte, unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn keine Symptome vorhanden sind. Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten hat, soll sich unverzüglich telefonisch unter Hinweis auf die Reise beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Auch diese Empfehlung gilt unabhängig von Symptomen. Wer hingegen „nur“ in einer Region war, die zwar kein Risikogebiet ist, in der aber COVID-19- Fälle vorkommen, soll unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot auftreten, rät die ABDA einen Arzt aufzusuchen – allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise. Diese Hinweise sind kongruent mit denen des RKI.
Zur Desinfektion werden Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ unter Verweis auf die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren sowie die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) empfohlen. Erstere sei bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen verbindlich, heißt es. Außerdem rät die ABDA, bevor sie zum Schluss noch Links für weitere Informationen anfügt, die Vorräte an Desinfektionsmitteln in der Apotheke zu überprüfen.
Neben den Hinweisen für Apotheken stellt die ABDA auf Ihrer Webseite auch ein Merkblatt für Patienten zur Verfügung.
10 Kommentare
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von Anita Peter am 28.02.2020 um 6:19 Uhr
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von Renate Kaiser am 28.02.2020 um 10:38 Uhr
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