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Shop Apotheke und DocMorris
Niederländische Behörden: Keine Inspektionen bei EU-Versendern in den vergangenen Jahren
Inspektorat: Wir müssen die schlechten Äpfel heraussuchen
Um diese Ausnahmen besser verstehen zu können, verweist die Behörde auf das niederländische Apothekensystem: Bei unseren Nachbarn haben Apotheker oftmals viel weitergehende Aufgaben in der Primärversorgung als Apotheker hierzulande. Patienten können sich bei einer Stammapotheke einschreiben. Der Apotheker des Vertrauens pflegt dann unter anderem eine E-Patientenakte und kann selbstständig einige Gesundheitstests durchführen. Allerdings gebe es auch eine „Patientenkategorie“ – solche Patienten besuchten Apotheken unregelmäßig, weil sie nicht chronisch erkrankt sind. „Für diese Patienten (oft als 'Passanten' bezeichnet) sind die Anforderungen weniger streng. Viele der Patienten von niederländischen, grenzüberschreitend agierenden (Versand-) Apotheken gehören zu dieser Kategorie.“, schreibt die Überwachungsbehörde.
Und weiter: „Weil wir nicht ausreichende Kapazitäten dafür haben, alle Gesundheitsdienstleister regelmäßig zu inspizieren, verwendet das Inspektorat ein System der Risikoabschätzung bei seinen Überwachungsaktivitäten.“ Dabei gehe es darum, in einem Korb voller gesunder Äpfel die schlechten herauszusuchen. Die Gesundheitsdienstleister seien intrinsisch motiviert, ihren Patienten eine hochwertige Versorgung anzubieten. Das System funktioniere mit Datenanalysen. In dem Moment, in dem es Auffälligkeiten gebe, würden Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt. Und mit Blick auf die konkrete Frage zur Überwachung der Shop Apotheke und DocMorris schreibt die Behörde dann. „Im Rahmen dieser Risikoabschätzung hat es in den vergangenen Jahren keinen Grund für eine Vor-Ort-Inspektion bei den von Ihnen genannten Apotheken gegeben, andere wurden allerdings inspiziert.“
Außerdem weist die niederländische Behörde nochmals auf die unterschiedlichen Regulierungen in den Niederlanden und in Deutschland hin. Ein gutes Beispiel dafür sei die hormonelle Kontrazeption. In den Niederlanden reiche ein Rezept für die erste Verordnung aus, nachdem der Arzt dieses freigegeben hat, könnten die Patientinnen ein Leben lang ihre Präparate aus der Apotheke bekommen. In Deutschland sei dies anders. „In diesem Fall gibt es keinen Grund einzugreifen, weil die Apotheke das niederländische Recht ja schon erfüllt“, heißt es weiter. Für die Zukunft wünschen sich die Niederländer schließlich noch, dass die Regulierungen im Gesundheitsbereich in der EU „weiter harmonisiert“ werden, um Einschränkungen für Bürger und Heilberufler an den Grenzen zu vermeiden.
12 Kommentare
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von Bernd Küsgens am 12.02.2020 um 10:35 Uhr
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Interessant
von PD am 12.02.2020 um 8:51 Uhr
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So sind wir ... gründlich bis der Tod eintritt ...
von Christian Timme am 11.02.2020 um 18:02 Uhr
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Weder holländische noch deutsche Apotheke..
von Hermann Eiken am 11.02.2020 um 15:42 Uhr
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Amtshilfe und Rosinenpicken
von Thomas Bsonek am 11.02.2020 um 15:09 Uhr
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Holländische Patienten...
von Reinhard Rokitta am 11.02.2020 um 14:29 Uhr
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von Holger am 11.02.2020 um 13:41 Uhr
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EU muss das sofort anklagen
von Beobachter am 11.02.2020 um 11:27 Uhr
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von Anita Peter am 11.02.2020 um 10:03 Uhr
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Aufsicht für Doc-Morris +andere
von pille62 am 11.02.2020 um 9:52 Uhr
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von Roland Mückschel am 11.02.2020 um 9:07 Uhr
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von Stefan Haydn am 11.02.2020 um 9:02 Uhr
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