Referentenentwurf für Änderungsverordnung

BMG will Sumatriptan aus der Rezeptpflicht entlassen

Berlin - 21.01.2020, 12:30 Uhr

Das BMG plant weitere Entlassungen aus der Verschreibungspflicht. ( r / Foto: Benjamin Nolte / stock.adobe.com)

Das BMG plant weitere Entlassungen aus der Verschreibungspflicht. ( r / Foto: Benjamin Nolte / stock.adobe.com)


Nun ist der Bundesrat am Zug

Zudem werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenylephrin zur parenteralen Anwendung der Verschreibungspflicht unterstellt. Für die derzeit in Deutschland zugelassenen Arzneimittel dieser Art ist die Verschreibungspflicht bereits in der Fachinformation ausgewiesen – hier folgt die AMVV also den Zulassungen.

Es wird zudem eine neue Position zum Wirkstoff Natriumthiosulfat geschaffen, entsprechende parenteral anzuwendende Arzneimittel werden der Verschreibungspflicht unterstellt.

Die Positionen zu den Wirkstoffkombinationen aus Imidacloprid und Permethrin (zur Anwendung beim Hund) sowie aus Methopren und Fipronil (zur Anwendung bei Hunden und Katzen) werden gestrichen und damit entsprechende Tierarzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen.

Zudem werden fünf weitere neue Positionen in die Anlage 1 der AMVV eingefügt: Allogene mesenchymale Stammzellen – zur Anwendung bei Tieren –, Apalutamid, Dacomitinib, Lactulose – zur Anwendung bei Tieren – und Pegvaliase.

Änderungen in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Apothekenbetriebsordnung

Aus der Apothekenpflicht entlassen wird die Wirkstoffkombination aus Oxalsäuredihydratlösung (in einer Konzentration von 4,4 Prozent) und Ameisensäure (in einer Konzentration von 0,5 Prozent) zur Behandlung der Varroatose der Bienen.

Nicht zuletzt gibt es eine Korrektur bei einem Verweis in § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Oktober 2019  wurde in § 17 Abs. 5 ApBetrO ein neuer Satz 2 aufgenommen, ohne die Anpassung eines entsprechenden Verweises in § 17 Absatz 6 Satz 3 ApBetrO zu berücksichtigen. Dies wird nun nachgeholt.

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BMG muss wieder nachbessern

Bis vergangene Woche waren die betroffenen Verbände zur Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgerufen. Nicht zuletzt beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller dürfte man die geplanten Änderungen zu Sumatriptan begrüßen – hier hatte man sich schon lange für den Switch stark gemacht.

Der Verordnungsentwurf kann sodann dem Bundesrat zugeleitet werden, der ihm noch zustimmen muss.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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