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Telematikinfrastruktur
Pharmatechnik: TI-Pakete lieber früh als zu spät bestellen
Bis Ende September 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Dafür benötigen die Betriebe spezielle Hardware und elektronische Karten. Die Apothekerverbände haben ihre Mitglieder kürzlich davor gewarnt, zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende TI-Pakete zu bestellen, weil diese über keine endgültige Zulassung verfügen und nicht unter die Refinanzierungsvereinbarung fallen würden. Dagegen argumentiert nun der Starnberger Apothekensoftwareanbieter Pharmatechnik in einem Schreiben, das der DAZ vorliegt.
Daten sollen im deutschen Gesundheitswesen in Zukunft vor allem digital zwischen Apotheken, Praxen, Krankenhäusern und Kassen ausgetauscht werden. Diese Vision stammt nicht vom amtierenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sondern entstand schon viele Jahre zuvor, als es Überlegungen hinsichtlich einer elektronischen Gesundheitskarte gab. Die dafür gegründete Gematik GmbH beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Schaffung einer riesigen Datenautobahn, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Damit die einzelnen Institutionen am Datenverkehr teilnehmen können, benötigen sie spezielle Software, Hardware und elektronische Authentifizierungskarten. Im Fall der Apotheken geht es um Konnektoren, die technisch mit einem Router vergleichbar sind, sowie um Institutionenkarten (SMC-B) und Heilberufsausweise (HBA).
Apothekerverbände warnen vor voreiligen Bestellungen
In Rundschreiben einiger Apothekerverbände, beispielsweise in Hamburg und Schleswig-Holstein, wurden die Mitglieder kürzlich davor gewarnt, zum jetzigen Zeitpunkt die benötigte Hardware voreilig zu bestellen. Demnach sollen die am Markt befindlichen Konnektoren nur eine eingeschränkte Zulassung besitzen, u.a. für einen Feldtest, der in NRW stattfinden soll. Erst danach erwarten die Verbände eine endgültige Zulassung der Geräte als E-Health-Konnektor. Das soll zum Ende des ersten Quartals 2020 sein. Davon abhängig sei auch, ob die Refinanzierungsvereinbarung zwischen ABDA und GKV-Spitzenverband für die betroffenen Geräte gelte. Wenn dies nicht der Fall ist, müssten die Kosten allein von den Apotheken getragen werden.
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