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DocMorris, Shop Apotheke
Bundesländer sind nicht beteiligt an Überwachung der EU-Versender
Wer überwacht die niederländischen EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke? Nicht nur der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange kümmert sich derzeit um diese Frage. Aktuelle Recherchen von DAZ.online zeigen, dass die Überwachung der Versandkonzerne auch bei den Aufsichtsbehörden der Bundesländer schon länger ein Thema ist. Demnach haben sich die Länder darüber ausgetauscht, ob die niederländischen Konzerne eine Überwachungsbestätigung bei den Behörden angefragt haben. Doch die Umfrage zeigte, dass kein einziges Land angefragt wurde und somit auch nicht aktiv geworden ist.
Schon seit Jahren beschweren sich die Apotheker über die für EU-Versender geltenden Regelungen zur Überwachung. Konkret geht es um Sonderregelungen im niederländischen Recht für „Grensapotheken“. Die niederländische Arzneimittelaufsicht erklärt auf ihrer Internetseite, dass unter gewissen Bedingungen „Abweichungen von der niederländischen Rechtsnorm bei der Überwachung von Grenzapotheken“ zugelassen werden. „Grenzapotheken“ sind demnach solche Apotheken, die hauptsächlich grenzüberschreitend beliefern. Solche Apotheken könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, heißt es weiter.
Solche Ausnahmen von der Überwachung können laut der Behörde aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“. Das könne beispielsweise durch eine „schriftliche Erklärung“ einer zuständigen Behörde erfolgen. Ob, in welcher Frequenz und von wem DocMorris und Shop Apotheke letztlich überwacht werden, ist aber völlig unklar – die Angaben der niederländischen Behörde sind allgemein gehalten und beziehen sich nicht ausdrücklich auf einzelne EU-Versender.
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Berliner Senatsverwaltung startete Umfrage unter den Landesbehörden
Recherchen von DAZ.online zeigen aber, dass sich die Länder genau über die Frage der oben genannten schriftlichen Erklärung intensiv ausgetauscht haben. Anfang 2017 startete die Berliner Senatsverwaltung eine Umfrage unter allen Bundesländern zur Überwachung der EU-Versender. Anlass dafür war ein Brief der niederländischen Gesundheitsaufsicht, den die Berliner im Internet gefunden hatten und der sich an die niederländischen „Grenzapotheken“ richtete, also unter anderem an DocMorris. Ein Sprecher des Senats erklärt gegenüber DAZ.online den Inhalt des Briefes: „Es ging in dem Schreiben darum, dass die Grenzapotheken der niederländischen Aufsichtsbehörde eine schriftliche Erklärung von der zuständigen Behörde des Landes vorlegen sollten, in dem der [nicht-niederländische] Patient wohnt.“
Niederländische Behörden fragten EU-Versender nach schriftlicher Erklärung
Heißt konkret: DocMorris und Shop Apotheke sollten gegenüber der niederländischen Behörde nachweisen, dass die Bundesländer in die Überwachung der EU-Versender involviert sind. Der Sprecher der Senatsverwaltung weiter: „Diese Erklärung [der deutschen Behörde] sollte den Nachweis erhalten, dass in diesem Land die Norm ‚goede zorg‘ (gute Versorgung/pharmazeutische Rechtsvorschriften) befolgt wird.“ Die Bundesländer interpretierten diesen Brief an die EU-Versender so, dass Erklärungen deutscher Überwachungsbehörden eingeholt werden sollten, „mit der einer niederländischen Grenz-Versandapotheke die Einhaltung von Rechtsvorschriften bescheinigt“ werde, so der Sprecher.
Im Anschluss startete die Berliner Behörde dann also die oben bereits erwähnte Umfrage unter den Landesbehörden. Diese Umfrage sei allerdings „ohne positiven Rücklauf“ geblieben. Heißt konkret: Kein einziges Bundesland wurde von einem EU-Versender kontaktiert und hat eine solche Überwachungsbestätigung ausgestellt. Das heißt wiederum: Die Bundesländer sind weiterhin nicht engagiert in der Überwachung von DocMorris und Co.
Der Sprecher der Berliner Senatsverwaltung sieht für die Behörden auch keinen Grund, sich einzumischen. Denn: „Gemäß § 64 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes obliegt die Überwachung der Einhaltung der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften der jeweils örtlich zuständigen Landesbehörde. Deutsche Behörden können durch niederländisches Recht nicht zu Maßnahmen für die Niederlande verpflichtet werden.“ Außerdem verwies er auf die sogenannte Länderliste, nach der „in den Niederlanden bei bestimmten Voraussetzungen mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel vorliegen“.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine deutsche Landesbehörde eine Zuständigkeit in diesem Bereich ablehnt. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte 2017 beispielsweise darauf hingewiesen, dass man DocMorris nicht zur Belieferung von Rezepturen verpflichten könne.
Europaabgeordneter Bernd Lange geht der Überwachungsfrage nach
Zuletzt war der Europaabgeordnete Bernd Lange (SPD) auf diese Ausnahmeregelung gestoßen und hatte die EU-Kommission gefragt, wie sie die „fehlende Überwachung“ bewerte. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
9 Kommentare
Zuständigkeit
von Nur so am Rande am 29.01.2020 um 8:05 Uhr
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RxVersVerb ist überflüssig.
von Christian Becker am 19.12.2019 um 11:00 Uhr
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Muppet-Show
von Beobachter am 19.12.2019 um 10:13 Uhr
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Doc alles erlaubt
von ratatosk am 19.12.2019 um 9:12 Uhr
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AW: Doc alles erlaubt
von Heiko Barz am 19.12.2019 um 11:32 Uhr
Wer überwacht DocMorris
von Michael Zeimke am 19.12.2019 um 8:29 Uhr
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AW: Wer überwacht DocMorris
von Thomas Kerlag am 19.12.2019 um 9:06 Uhr
AW: Wer überwacht DocMorris
von ratatosk am 19.12.2019 um 9:24 Uhr
Verantwortlichkeit
von kassensklave am 19.12.2019 um 8:07 Uhr
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