Lieferengpässe

Linksfraktion: Rabattverträge ganz abschaffen, Direktvertrieb nur im Einzelfall

Berlin - 17.12.2019, 17:09 Uhr

Auch die Linksfraktion hat nun ein Positionspapier zur Lieferengpässen bei Arzneimittel vorgelegt. ( r / Foto: imago images / photothek)

Auch die Linksfraktion hat nun ein Positionspapier zur Lieferengpässen bei Arzneimittel vorgelegt. ( r / Foto: imago images / photothek)


Die konkreten Forderungen der Linksfraktion

Angesichts dieser Feststellungen fordert Die Linke folgende Maßnahmen von der Bundesregierung ein:

1. Im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten sind Hersteller auf konkrete Vorkehrungen zu verpflichten, um gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag eine angemessene und kontinuierliche Belieferung in Deutschland zu gewährleisten. Treten trotzdem Engpässe auf, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden, die zumutbar zu verhindern gewesen wären, sind Bußgelder gegen die Hersteller zu verhängen. Reicht das nicht und entstehen wiederholt Versorgungsengpässe sind Zwangslizenzen zu vergeben. Näheres soll eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums regeln. Dabei soll die Wirkstoff- und Arzneimittelherstellung innerhalb der EU positiv berücksichtigt werden.

2. Die Hersteller müssen essenzielle und engpassbedrohte Arzneimittel bevorraten, um kurzfristige Engpässe ausgleichen zu können. Analog zur französischen Regelung hält Die Linke hier Lagerreserven für eine Versorgung über zwei bis vier Monate denkbar.

3. Meldepflicht von bestehenden und drohenden Engpässen – inklusive ihrer Ursachen – ans BfArM: Den Krankenhausapotheken, den Landesapothekerkammern sowie den Landesärztekammern sind diese bekannt zu machen. Denkbar wäre etwa eine Implementierung in die Praxis-, Klinik- und Apothekensoftware.

4. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern abschaffen: Zur Regulierung der Arzneimittelpreise bei Generika ist stattdessen das Festbetragssystem zu schärfen. Die Absenkung der Festbeträge soll so erfolgen, dass die Zahl der Hersteller, die die Arzneimittel zu diesem Preis anbieten, noch eine hohe Versorgungsicherheit gewährleistet.

5. Arzneimittelexporte durch Großhändler und Apotheken mit Großhandelserlaubnis sind dem BfArM elektronisch anzuzeigen. Der Export wird im Falle drohender oder bestehender Engpässe untersagt, falls er nicht auf eine Einzelverordnung hin erfolgt. Der Verbleib von Arzneimitteln, die von den Herstellern in den deutschen Handel gebracht werden, muss für die Überwachungsbehörden nachvollziehbar sein. Auch der Direktvertrieb vom Hersteller an die Apotheke wird auf begründete Einzelfälle begrenzt.

6. Die gesetzliche Förderung des Parallel- und Reimports von Arzneimitteln wird beendet.

7. Erweiterte Befugnisse für Apotheken, wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar ist über eine Sonder-PZN. Die Apotheken und Krankenhäuser melden automatisiert den Engpass an das BfArM, wo er mit den Herstellermeldungen abgeglichen wird.

8. Das BfArM initiiert Untersuchungen, um die Kosten, die dem Gesundheitssystem durch Lieferengpässe von Arzneimitteln entstehen, zu erfassen (z.B. Mehrausgaben von Kostenträgern und Patientinnen und Patienten, zusätzlicher Behandlungsbedarf, bürokratischer Aufwand in Apotheken, Arztpraxen, Kliniken, Krankenkassen etc.).

9. Die Bundesregierung setzt sich in der EU für ein konzertiertes Vorgehen bei der Feststellung und Bekämpfung drohender oder bestehender Lieferengpässe ein. So sollen die genannten Auflagen für die Hersteller in das europäische Zulassungsrecht übertragen und ein EU-weites Meldesystems für Lieferengpässe aufgebaut werden. Zudem sollen Maßnahmen beraten werden, wie die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in der EU gefördert werden können.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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