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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Bundestag diskutiert über „Modifizierung der Rabattverträge“
Mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz will die Große Koalition einige Regelungen zur Reduzierung von Arzneimittel-Lieferengpässen auf den Weg bringen. Unter anderem sind neue Meldepflichten für Hersteller und Großhändler geplant, außerdem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Engpass-Fällen bestimmte Maßnahmen ergreifen dürfen. Am gestrigen Donnerstagabend hat der Bundestag erstmals über die Pläne der Koalition diskutiert. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich kündigte an, dass über weitere Veränderungen an den Rabattverträgen gesprochen werden müsse.
Das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz dreht sich in erster Linie um die Finanzierungsmechanismen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Union und SPD haben jedoch einige Änderungsanträge an das Gesetz angehängt, auch einen mit dem sie auf die zunehmenden Lieferengpässe reagieren wollen. Unter anderem will die Große Koalition festlegen, dass Apotheker 24 Stunden nach Feststellen eines Defektes auch ein nicht-rabattiertes Medikament abgeben dürfen.
In erster Linie soll aber das BfArM ermächtigt werden, eine ganze Reihe von Maßnahmen anzuordnen, wenn Engpässe auftauchen. Unter anderem sollen Hersteller importierte Arzneimittel, die nicht deutsch gekennzeichnet sind und/oder keine deutsche Packungsbeilage haben, leichter in Umlauf bringen können, wenn das jeweilige Präparat fehlt. Die Behörde soll auch die anordnen können, dass bestimmte Präparate bevorratet oder kontingentiert werden sollen. Außerdem müssen Hersteller und Großhändler nach Aufforderung des BfArM Daten zu drohenden und schon bestehenden Engpässen sammeln und an die Behörde weitergeben. Schließlich soll aus dem Jour Fixe im BfArM ein größerer Beirat werden, der im Arzneimittelgesetz etabliert wird und eine Überwachungsfunktion erhält.
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Hennrich: Wir müssen nochmal über die Exklusivität sprechen
Dass mit diesen Regelungen das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, deutete der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag an. Zur Erinnerung: Hennrich hatte vor einigen Wochen ein Positionspapier entworfen, das die Unionsfraktion später beschloss. Unter anderem wird in dem Papier gefordert, dass Rabattverträge nur noch kassenübergreifend und auf regionaler Ebene ausgeschrieben werden. Hennrich stellte klar, dass er die Rabattverträge als solche nicht in Frage stellt. „Das wollen wir nicht. Ich glaube, dass die Rabattverträge in der Tat ein hohes Einsparpotenzial gebracht haben.“
Allerdings müsse man darüber nachdenken, so der CDU-Politiker weiter, „ob wir die Rabattverträge modifizieren, ob wir da etwas verändern“. Konkret sprach Hennrich die Vergabekriterien an und hinterfragte, „ob wir zur Mehrfachvergabe kommen“. Auch die Streichung der Exklusivität in Rabattverträgen hatte die Unionsfraktion in ihrem Papier bereits gefordert. Doch damit wird sie zumindest gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium wenig Chancen haben: Das Ministerium hatte in einem Schreiben kürzlich klargestellt, dass die Abschaffung exklusiver Rabattverträge aus seiner Sicht nicht viel bringen würde.
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Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 14.12.2019 um 14:13 Uhr
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