Interview Bernd Lange (SPD, MdEP)

„Es interessiert mich, ob DocMorris aus dem Raster fällt“

Berlin - 09.12.2019, 07:00 Uhr

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange hat einige Fragen an die EU-Kommission zum Geschäftsmodell von DocMorris. (s / Foto: imago images / ZUMA)

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange hat einige Fragen an die EU-Kommission zum Geschäftsmodell von DocMorris. (s / Foto: imago images / ZUMA)


Lange: DocMorris-Pakete sind irreführend

DAZ.online: Was möchten Sie denn mit Ihrer Anfrage erreichen?

Lange: Die Europäische Kommission soll Stellung beziehen – zu der möglichen Wettbewerbsverzerrung, aber auch zur Überwachung von Versandapotheken, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden als in demjenigen, in den sie ausschließlich liefern. Und nicht zuletzt auch bezüglich der rechtswidrigen Verwendung einer Absender-Adresse im Lieferland. Das ist übrigens nicht nur ein deutsches Problem. Wir  müssen in Zeiten eines verstärken Online-Handels und in Zeiten von großen internationalen Konzernen uns Klarheit verschaffen, wie wir die unabhängige Versorgung und Beratung in der Fläche sicherstellen können.

DAZ.online: Sie sprechen die Überwachung des EU-Versenders DocMorris an. Warum sehen Sie da Klärungsbedarf?

Lange: Wenn eine ausländische Apotheke nach Deutschland versendet, dann sollte sie den gleichen Kontrollmechanismen unterliegen wie eine deutsche Apotheke. Deswegen interessiert es mich, ob dies in dem Maße auch von den niederländischen Behörden gewährleistet wird oder ob DocMorris da aufgrund der Tatsache, dass sie nur nach Deutschland liefern, vielleicht aus dem üblichen Raster fällt.

DAZ.online: Mit seinen Bestellscheinen und Paketen ist DocMorris zuletzt auch wieder Richtern unangenehm aufgefallen. Was sagen Sie dazu?

Lange: Wenn DocMorris dafür jetzt ein Ordnungsgeld bezahlen musste, spricht das doch für sich. Ich teile die Auffassung des Gerichts. Eine deutsche Absenderadresse (ohne gleichzeitig und unübersehbar die Identität und Anschrift des Unternehmens in den Niederlanden zu führen) ist schlichtweg irreführend – da soll den Kundinnen und Kunden vorgegaukelt werden, dass sich das Unternehmen in Deutschland befindet, obwohl es seinen Sitz in den Niederlanden hat



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Lagerist

von Anita Peter am 09.12.2019 um 11:06 Uhr

Warum darf ein Lagerist überhaupt RX an deutsche Patienten abgeben? Diese Frage sollte als erstes geklärt werden.

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AW: Lagerist

von Erich Pfister am 09.12.2019 um 12:42 Uhr

Ganz einfach:
Weil dieser Lagerist beste Beziehungen zu unserem Gesundheitsminister Spahn hat ! Wie jedermann weiß oder zumindest wissen kann, ist Max Müller als derzeitiges Vorstandsmitglied und Chief Strategy Officer von DocMorris ein alter Geschäftskumpel von Jens Spahn.
Noch weitere Fragen?

AW: Lagerist

von een prettige dag am 15.12.2019 um 10:00 Uhr

Final Control durch Pharmazeuten.Kein Lagerist versendet ein RX....

gleiche Vorschriften

von Superfan am 09.12.2019 um 9:00 Uhr

Es geht nicht nur um die Verkaufsseite. Auch im Einkauf sind ausländische Marktteilnehmer systematisch und künstlich begünstigt. Deutschen Apotheken - und nur diesen - sind die Einkaufskonditionen auf niedrigstem Niveau gedeckelt, damit die Kraken diese Rabatte abschöpfen können.
Von den steuerlichen Begünstigungen wollen wir noch gar nicht reden.....

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Apotheken sind notwendige Schnittstellen im Gesundheitssystem!

von V. Herkert am 09.12.2019 um 8:39 Uhr

Ich finde es sehr vernünftig, dass jemand Mal mit diesem Pflichten-Vergleich anfängt. Ich empfinde es als notwendig, dass auch Versender in ihre Pflicht gerufen werden und für diese die gleichen Vorschriften gelten sollen, seien es Rx-Boni (die laut deutschem Gesetz nicht vergeben werden dürfen, was für eine unabhängige Versorgung unabdingbar ist und auf jeden Fall beibehalten werden muss! Finde die angeschaffte Preisbindung bei OTC AM schon schlimm genug), es sollte auch bei bestimmten AM (Triptane, cortisonhaltige Heuschnupfensprays,..) eine Pflicht zur Beratung stattfinden, wir Apotheker müssen bei fehlender ärztlicher Voruntersuchung ja auch eine Abgabe verweigern oder dringend anraten. Auch FAM Kontrollen und regelmäßige Kontrollen für Medizinprodukte muss es geben, sowie eben alle Gesetzmäßigkeiten, die auch in der ApoBetrO und im SGB V gelten.
Und ich bitte neben den genannten Punkten zu benennen, dass es ohne Vor-Ort-Apotheken keine kontrollierende Schnittstelle zwischen Arzt und Patienten mehr gibt, also dann auch niemand mehr da wäre der Wechselwirkungen und Kontraindikationen pharmazeutisch bewerten und einschätzen kann oder auch Dosierungen, Verordnungen oder Einnahmezeitpunkte hinterfragen.

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