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Modernisierung ohne Ausbildungsverlängerung
Bundestag beschließt PTA-Reform
Schulgeld-Regelung kommt separat
Einige Forderungen wollte die Regierung prüfen – dazu zählte auch die nunmehr abgelehnte Verlängerung der Ausbildungsdauer. Aber es ging auch um die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte/Schulleitung, die Kooperation der Schulen mit den Ausbildungsapotheken, die Anrechung von Fehlzeiten sowie die Notenbildung. Es sollte überdies geprüft werden, ob zukünftig ein Ausgleich einer mangelhaften Prüfungsleistung durch die Vornote möglich sein soll. Diese Punkte werden in den Änderungsanträgen aufgegriffen.
Nicht zuletzt hat die Regierung in der Gegenäußerung klargestellt, dass über die Ausbildungsvergütung während der praktischen Ausbildung in der Apotheke hinausgehende Finanzierungsfragen in dem Gesetzentwurf nicht behandelt werden. Es soll separat geprüft werden, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen eine Schulgeldfreiheit erreicht werden kann.
Hauptanliegen der Reform
Grundsätzlich geht es in dem Gesetzentwurf darum, die Ausbildung und das Berufsbild zu modernisieren. Der PTA-Beruf wurde 1968 erstmals gesetzlich geregelt. Im Vordergrund stand damals die Unterstützung des Apothekers, vorwiegend für die Arbeit im Labor und bei der Rezeptur. Heute bestehen die Hauptaufgaben vor allem darin, Arzneimittel und Medizinprodukte abzugeben und Patienten zu beraten. Darauf soll die modernisierte Ausbildung künftig abzielen. Aber auch eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz soll gewährleistet bleiben. Die PTA sollen während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Zudem sollen PTA mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und mindestens einer „guten“ Prüfungsnote sowie nachweislich regelmäßigen Fortbildungen künftig vermehrt ohne Aufsicht pharmazeutisch arbeiten können. Klargestellt ist aber auch, dass selbst bei Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung für PTA die Gesamtverantwortung des Apothekenleiters unberührt bleibt.
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