Digitale Versorgung Gesetz

GroKo: E-Rezept auch für Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege

Berlin - 05.11.2019, 12:45 Uhr

Per Änderungsantrag zum DVG will die Große Koalition regeln, dass auch etwa die häusliche Krankenpflege per E-Rezept verordnet werden kann. (c / Foto: imago images / Steiner)

Per Änderungsantrag zum DVG will die Große Koalition regeln, dass auch etwa die häusliche Krankenpflege per E-Rezept verordnet werden kann. (c / Foto: imago images / Steiner)


ABDA scheitert mit Wunsch nach Fristverlängerung

Die ABDA hatte bis zuletzt versucht, das DVG noch hinsichtlich einer wichtigen Frist zu beeinflussen: Die Standesvertretung hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Frist zur Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur bis zum 30. September 2020 schwer machbar sei. Zur Begründung hatte die ABDA darauf verwiesen, dass noch Modellprojekte zur Erprobung der TI im Apothekensektor durchgeführt werden müssen und auch die Hard- und Software in den Apotheken noch nicht so weit sei. 

Doch die Große Koalition ist diesem Wunsch bislang nicht nachgekommen. Allerdings hatten Union und SPD den Apothekern hier schon einen sechsmonatigen Aufschub gewährt: Ursprünglich sollten sich die Apotheker bis zum Frühling 2020 an die TI anbinden.

Ebenfalls nicht ins Gesetz kommen Neuregelungen hinsichtlich des Zugriffes auf das E-Rezept. Vor einigen Tagen kursierte eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum DVG, mit dem Union und SPD genau regeln wollten, welcher Heilberufler unter welchen Umständen auf das E-Rezept zugreifen können soll. In dieser Formulierungshilfe war auch das Recht für Patienten enthalten, das E-Rezept bei Bedarf wieder vom Server zu löschen. Diese Neuregelungen sind nun allerdings gestrichen worden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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