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Anhörung im Gesundheitsausschuss
ABDA verteidigt Apotheken-Impfungen und Wiederholungsrezepte im Bundestag
Mit dem Masernschutzgesetz will die Große Koalition zwei Neuregelungen im Apothekenmarkt umsetzen, die eigentlich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen waren: Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen in Apotheken und Wiederholungsrezepte. Am gestrigen Mittwoch fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Masernschutzgesetz statt. Dabei verteidigte die ABDA die beiden Vorschläge und erhielt teils Unterstützung von der STIKO. Die Bundesärztekammer allerdings sprach sich gegen solche zusätzlichen Kompetenzen der Apotheker aus.
Sollten Apotheker (zunächst in Modellvorhaben) Grippe-Impfungen verabreichen dürfen? Wenn ja, unter welchen Umständen? Und sollte es Ärzten ermöglicht werden, Chronikern sogenannte Wiederholungsrezepte auszustellen, mit denen die Patienten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehrfach in der Apotheke ihre Arzneimittel abholen können? Die Bundesregierung beschloss beide Maßnahmen mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz Mitte Juli. (Hier lesen Sie mehr über beide geplanten Regelungen.) Die Apothekenreform hängt wegen des umstrittenen Rx-Boni-Verbots allerdings in der EU-Kommission fest. Und so entschlossen sich die Regierungsfraktionen dazu, diese beiden Regelungen aus der Apothekenreform ins Masernschutzgesetz auszugliedern.
ABDA-Pharmaziechefin Eckert-Lill verweist auf Erfahrungen aus anderen Ländern
Und so wurden die Wiederholungsrezepte und die Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen gemeinsam mit den anderen Ideen im Masernschutzgesetz am gestrigen Mittwoch im Bundestag des Gesundheitsausschusses im Rahmen einer öffentlichen Anhörung besprochen. Die Pharmazie-Geschäftsführerin der ABDA, Dr. Christiane Eckert-Lill, widmete sich nach einer Frage aus der Unionsfraktion zunächst den Modellvorhaben zu Grippe-Impfungen. Sie verwies auf die Ziele des Europäischen Rates, gerade bei älteren Menschen eine Durchimpfungsrate von mindestens 75 Prozent zu erreichen. „Wir liegen im Bundesdurchschnitt derzeit bei etwa 50 Prozent. Bayern und Baden-Württemberg (…) haben eine Durchimpfungsquote von etwa 20 Prozent.“
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Die ABDA-Apothekerin erklärte gegenüber dem Ausschuss auch, dass in „mindestens 18 Ländern“ weltweit schon umfangreiche Erfahrungen mit impfenden Apothekern gesammelt werden. Neben der Grippe-Impfung könnten Apotheker in einzelnen Ländern unter anderem auch gegen Pneumokokken, HPV oder MMR impfen. Eckert-Lills Kommentar: „Das ist schon eine ganze Palette, so weit möchte ich jetzt nicht gehen.“ Was die Grippe-Impfungen in Apotheken betrifft, lieferte sie allerdings die folgenden Daten: „In Frankreich wurden in vier Testregionen in zwei Saisons über 900.000 Menschen gegen Grippe geimpft. Im vergangenen Jahr in UK 1,3 Millionen und in Irland etwa 115.000 Menschen.“ Ihr Fazit daher: Die Maßnahmen im Entwurf seien sinnvoll und angemessen. Der STIKO-Vertreter unterstützte das Vorhaben ebenfalls. Es gehe um die „Absenkung der Hürden und damit der Impfhindernisse“. Mit dem Vorhaben würden „gezielte Maßnahmen“ eingeführt, um diese Hürden zu überwinden.
Nachbesserungsbedarf an zwei Stellen
An zwei Stellen hat die ABDA-Apothekerin allerdings auch Änderungswünsche vorgebracht: Erstens geht es der ABDA darum, die Modellvorhaben möglichst groß anzulegen. Eckert-Lill erklärte: „Um aussagefähige Zahlen zu haben, brauchen sie auch ein aussagefähiges Kollektiv an Apotheken, die an einem Modellvorhaben teilnehmen, damit auch ausreichend viele Patienten teilnehmen. (…).“ Konkret geht es ihr um eine Regelung im Gesetzentwurf, nach der „Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene“ solche Verträge abschließen dürfen. Der neu gegründete Verband der innovativen Apotheker (via) hatte sich auch schon für eine Teilnahme interessiert. Die ABDA will hingegen wohl erreichen, dass die Modellvorhaben nur in größeren Projekten der Landesapothekerverbände vereinbart werden. Außerdem forderte Eckert-Lill, dass auch die Landesapothekerkammern in die Impf-Schulungen für Apotheker eingebunden werden, die im Entwurf vorgesehen sind.
BÄK/KBV: Das sind rein ärztliche Aufgaben
Gegenwind gab es aus dem Ärztelager. Die Vertreterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) nannte Impfungen eine „rein ärztliche Aufgabe“. Die Vertreterin der Bundesärztekammer bezeichnete es als „sehr kritisch“, wenn Apotheker impfen. Es gehe „nicht nur um den Pieks“. Möglicherweise müssten Notfallmaßnahmen nach einer Impfung eingeleitet werden. Außerdem gehe es darum, Patienten zum Nutzen der Impfungen, unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Komplikationen oder Kontraindikationen aufzuklären. Außerdem zeigten Auswertungen aus einer „europäischen Datenbank“, dass „bis März 2019 mehr als 30.000 unerwünschte Nebenwirkungen in Zusammenhang mit Influenza-Impfungen“ passiert seien. „Das sind aber Meldungen, wo die Kausalität nicht weiter untersucht wurde“, räumte die BÄK-Vertreterin ein.
Ebenso heftigen Widerstand der Ärzte gab es gegen die im Entwurf vorgesehenen Wiederholungsrezepte. Die BÄK-Vertreterin prognostizierte, dass die Neuregeleung keine Entlastung für die Ärzte bringe, weil dadurch mehr und neue Medikationsfehler generiert werden könnten. Schließlich könnten während der Zeiträume, in denen der Patient nicht zum Arzt geht, möglicherweise Änderungen der Medikation nötig sein. Und auch durch die Selbstmedikation könnten „potenzielle Interaktionen, die nicht auffallen“ vorkommen.
Die ABDA sieht dies anders. Eckert-Lill wies darauf hin, dass laut Gesetzentwurf der Arzt auch in Zukunft darüber entscheiden soll, ob es überhaupt ein solches Wiederholungsrezept geben kann. „Der Arzt entscheidet, wie oft das Arzneimittel in der Apotheke abgeholt werden soll. Das heißt, ob ein Wiederholungsrezept ausgestellt werden soll und wie oft, verbleibt beim Arzt.“ Die Idee hinter der Regelung sei eine Entlastung des Praxisbetriebs, „weil der Patient während der Gültigkeit des Wiederholungsrezeptes nur in Akutfällen den Arzt aufsuchen muss und er in der Zwischenzeit mit dem Apotheker einen Ansprechpartner hat, der ihm im Zweifelsfall dringend an den Arzt verweisen kann“, erklärte die ABDA-Apothekerin.
5 Kommentare
Impfen
von Uwe Hansmann am 24.10.2019 um 18:43 Uhr
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Impfen in der Apotheke
von Stefan Meinhardt am 24.10.2019 um 17:23 Uhr
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von Richi am 24.10.2019 um 16:14 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 24.10.2019 um 14:40 Uhr
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AW: Die ABDA kann abdanken
von Conny am 24.10.2019 um 15:22 Uhr
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