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Gesundheitsausschuss des Bundestags
Klare Fronten bei der Anhörung zur PTA-Reform
Wie soll eine PTA-Ausbildung aussehen, damit sie für den Nachwuchs attraktiver wird? Bei der Anhörung zum PTA-Reformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages am heutigen Mittwoch wurde erneut deutlich: Dazu gibt es höchst unterschiedliche Auffassungen.
Die PTA-Ausbildung soll reformiert und an die aktuellen Anforderungen in Apotheken angepasst werden. Das Ziel ist klar: Der Beruf soll attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht dennoch vor, dass es grundsätzlich bei der zweieinhalbjährigen Berufsausbildung in ihrer bisherigen Struktur (zwei Jahre Schule, danach sechs Monate Praktikum in der Apotheke) bleiben soll. Zudem sollen erfahrene PTA künftig unter bestimmten Voraussetzungen pharmazeutische Tätigkeiten auch ohne Aufsicht ausführen dürfen.
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Die Hauptstreitpunkte rund um die geplante Reform sind bekannt und standen auch bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Mittelpunkt: Kann es angesichts neuer Ausbildungsinhalte wirklich bei der derzeitigen Struktur und Dauer der Ausbildung bleiben? Wenn ja, wo kann sinnvoll gekürzt werden? Wie könnte eine Ausbildungsvergütung auch in der Schulzeit gesichert werden? Und wie kommen wir zur Schulgeldfreiheit? Nicht zuletzt: Sollen PTA künftig wirklich pharmazeutische Tätigkeiten „in eigener Verantwortung“ ausführen dürfen?
ABDA und DPhG: Dauer und Struktur beibehalten!
Sehr einvernehmlich präsentierten sich bei der Anhörung Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie bei der ABDA, und Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft „Theoretische und praktische Ausbildung“ (DPhG-AG TuPA). Was Struktur und Dauer der Ausbildung betrifft sind beide überzeugt: An den bestehen Grundsätzen sollte nichts verändert werden, eine Aktualisierung der Inhalte wünscht man sich aber schon. Wahlburg verwies auf das Beispiel PKA-Ausbildung: Hier sei ein deutlicher Rückgang bei den Auszubildenden zu verzeichnen, seit die zweijährige Helferinnen-Ausbildung auf drei Jahre verlängert wurde. Zudem gab sie zu bedenken: „Die Attraktivität der Ausbildung steigt nicht mit der Ausbildungslänge“. Sie hat ebenso wenig wie Eckert-Lill Zweifel, dass einige Inhalte gekürzt werden könnten, so dass neue ihren Platz fänden. So fänden heute weniger Arzneimittelprüfungen in der Apotheke statt, das Fach „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ habe eine schwindende Bedeutung im Apothekenalltag.
Adexa: Nicht neues Wissen in alten Strukturen vermitteln
Die Gegenposition nahmen Sabine Pfeiffer van Rijswijk vom Bundesverband PTA und Andreas May von Adexa ein – zudem eine Vertreterin der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft verdi. Sie halten eine längere schulische Ausbildung für unabdingbar. Gerade in Chemie sollten keine Kürzungen vorgenommen werden „Das ist Basiswissen für PTA“, so Pfeiffer van Rijswijk. Es sei vielleicht einfach auf einen Knopf zu drücken und eine automatische Herstellung anzustoßen „aber man muss auch wissen, was da hergestellt wird“. May ergänzte: Es muss über reines Auswendiglernen hinausgehen. Und neues Wissen in alten Strukturen zu vermitteln ist aus seiner Sicht kontraproduktiv. Die verdi-Vertreterin sprach sich auch ausdrücklich für ein verzahnte Ausbildung, einen Wechsel von praktischen und theoretischen Phasen aus.
Anders als seine Kollegin vom DPhG hält auch Peter Lehle, Apotheker und Schulleiter des staatlichen Kreisberufsschulzentrums Ellwangen, das auch PTA ausbildet, die Verlängerung der Ausbildung für notwendig. Und anders als seine Kollegen von den Privatschulen glaubt er nicht, dass eine um ein halbes Jahr längere Schulausbildung ein unlösbares Organisationsproblem für die Schulen darstellt. Es sei vielleicht „unbequem“, aber könne niemanden ernsthaft überfordern. „Wer das nicht organisiert bekommt, der will es einfach nicht“, so Lehle.
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Was die Frage der Kompetenzerweiterung betrifft, so betonte Eckert-Lill erneut die Bedenken der ABDA: Sie verwies darauf, dass nach dem Apothekengesetz der Apothekenleiter die Apotheke in eigener Verantwortung zu leiten hat. Könne nun auch eine PTA Aufgaben in „eigener Verantwortung“ übernehmen, laufe das dem zuwider. Selbst Approbierte, die für einen Apothekenleiter arbeiten und ihn vertreten, seien weisungsgebunden und arbeiteten nicht in eigener Verantwortung.
Auch eine Vertreterin der Bundesärztekammer kam zu diesem Punkt zu Wort und pflichtete der ABDA bei: Sie sieht die eigenverantwortliche Arzneimittelabgabe unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit „sehr kritisch“. Es handele sich um einen fehleranfälligen Prozess. Gerade bei modernen Arzneimitteln, Biologika oder monoklonalen Antikörpern, sei eine umfassende Beratung nötig. Läuft etwas schief, könne das nicht rückgängig gemacht werden.
Tätigkeiten im Krankenhaus stärker berücksichtigen
Anders sieht man es bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die ein Mehr an Kompetenz sehr begrüßen würde. Aus Sicht der Kliniken müsse der Krankenhausbereich aber auch grundsätzlich stärker in die Ausbildung einbezogen werden. Derzeit „kann“ die praktische Ausbildung drei Monate in einer Krankenhausapotheke erfolgen. Die DKG sähe das gerne als Regel.
Schulleiter Lehle wurde weiterhin auf das Thema Modellversuche angesprochen, das er in der DAZ thematisiert hat. Er ist der Meinung: Wenn sich der Gesetzgeber angesichts der zusätzlichen Inhalte einer moderneren PTA-Ausbildung schon nicht zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit durchringen kann, dann müsste man zumindest in einem Modellversuch eine Weiterbildung auf die Grundausbildung aufsetzen und erproben können.
Was die Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit betrifft, so sind dies Punkte, dem grundsätzlich jeder zustimmen kann – und die den Ausbildungsberuf PTA zweifelsohne attraktiver machen können. Die Frage ist nur, wie die Finanzierung erfolgen soll – gerade bei den Privatschulen. Vorbild könnte eine Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz sein, wo die eine Ausbildungsvergütung unter anderem für Pflegekräfte geregelt ist. Eckert-Lill sieht dieses Gesetz allerdings nicht als richtigen Ansatzpunkt für die PTA-Ausbildung.
Nun ist es Sache der Regierungsfraktionen, sich über Änderungen am Gesetzentwurf Gedanken zu machen. Berücksichtigen müssen sie dabei auch die Einwände des Bundesrats. Auch dieser hatte zahlreiche Änderungswünsche geäußert. Die Anliegen der Länder haben durchaus Gewicht, denn sie müssen dem Gesetz am Ende zustimmen.
1 Kommentar
PTA Ausbildungsreform
von Manuel K. am 24.10.2019 um 11:48 Uhr
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