Gegenäußerung zum Bundesrat

Bundesregierung will längere PTA-Ausbildungsdauer prüfen

Berlin - 16.10.2019, 16:14 Uhr

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen, die sich mit der PTA-Reform befasst. (c / Foto: Külker)

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen, die sich mit der PTA-Reform befasst. (c / Foto: Külker)


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch bereits eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum PTA-Reformgesetz beschlossen. Die meisten Vorschläge aus den Ländern lehnt die Regierung ab, acht von ihnen will sie aber folgen – und für 13 gibt sie eine Prüfzusage ab. Prüfen will sie beispielsweise die Forderung des Bundesrats nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung. Am morgigen Donnerstag erreicht das Reformvorhaben das Parlament.

Während die Gegenäußerung der Bundesregierung zur bereits am 20. September beschlossenen Stellungnahme des Bundesrats zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf sich warten lässt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der PTA-Reform sehr schnell reagiert. Erst am vergangenen Freitag stand der erste Durchgang des „Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten“ im Bundesratsplenum auf der Tagesordnung. Beschlossen hat die Länderkammer eine umfassende Stellungnahme mit zahlreichen Änderungswünschen. Und schon für die Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch hat das BMG eine Gegenäußerung zur Bundesrats-Stellungnahme vorbereitet. Das Kabinett beschloss sie ohne Aussprache.

Wie bereits berichtet, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das bisherige Berufsgesetz für PTA durch ein gänzlich neues und modernisiertes Gesetz abzulösen. Dieses enthält Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Struktur der Ausbildung. Ebenso zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung. Nicht vorgesehen ist, die schulische Ausbildung zu verlängern. Zudem sind Änderungen in der Prüfungsverordnung vorgesehen und in der Apothekenbetriebsordnung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, PTA mehr Verantwortung zu übertragen.

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Doch der Aufschlag des Ministers ließ viele Wünsche der Länder offen. 51 Anträge umfasst die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf. Elf davon betreffen den Gesetzentwurf im Allgemeinen, die restlichen gehen ins Detail. Es geht dabei insbesondere um die Themen Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung auch während der schulischen Ausbildung, die Ausbildungsstruktur und -dauer, die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte und der Apothekenmitarbeiter, die Rolle der Apotheker und ihrer Standesorganisationen bei der Ausbildung, die Kompetenzerweiterung der PTA im Apothekenbetrieb und die Notensystematik sowie Prüfungs-  und Bestehensregeln. Die Einwände der Länder sind nicht zu unterschätzen – es handelt sich nämlich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt, Bundesrat und Bundestag müssen sich einig werden, soll die Reform kommen.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung folgt allerdings nur acht der Vorschläge aus den Ländern, einem stimmt sie teilweise zu. Für 13 Vorschläge erteilt sie eine Prüfzusage und 25 lehnt sie ab. Zudem kommt sie zwei Prüfbitten nach und zwei weitere zwei Anträge nimmt sie „zur Kenntnis“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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