Bundesdelegiertenkonferenz

Grünen steht Homöopathie-Konflikt bevor

Berlin - 16.10.2019, 17:00 Uhr

Auf ihrer kommenden Bundesdelegiertenkonferenz könnten die Grünen über ein spannendes Thema abstimmen: die Erstattung von Homöopathika. (Beispielfoto aus dem Jahr 2018, imago images / T. Wagner)

Auf ihrer kommenden Bundesdelegiertenkonferenz könnten die Grünen über ein spannendes Thema abstimmen: die Erstattung von Homöopathika. (Beispielfoto aus dem Jahr 2018, imago images / T. Wagner)


Homöopathie-Gegner: Apotheker müssten über Nicht-Wirkung informieren

Die Antragsteller fordern daher, die Forschungsinvestitionen im Bereich der „integrativen Medizin“ zu erhöhen und die Schaffung neuer „integrativmedizinischer“ Lehrstühle. „Und: Zudem beantragen wir, die Satzungsleistungen der Krankenkassen in ihrem Status quo zu belassen.“ Zur Begründung heißt es unter anderem: „Bei der Bewertung der Homöopathie werden von deren Gegner*innen grundsätzlich nur solche Studien akzeptiert, die prospektiv, kontrolliert und doppelt verblindet sind, das heißt, dass weder Ärzt*in noch Patient*in weiß, ob das Medikament oder ein Scheinmedikament, ein sogenanntes Placebo, gegeben wurde. Alle anderen Studienformen werden nicht zugelassen.“

Damit stehen die Antragsteller jedoch in direktem Konflikt mit den Befürwortern eines anderen Antrages. Die Grünen-Mitglieder des Antrages „V01“ hingegen fordern eine komplette Umwälzung der Grünen Gesundheitspolitik in Richtung Wissenschaft. Denn: „Wir treten für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein. Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“ Die Antragsteller beschweren sich über die „Bevorteilung“ der Homöopathie gegenüber anderen Arzneimitteln, schließlich müssten Homöopathika keine Zulassung vorweisen, „sondern lediglich eine relativ simple Registrierung“, heißt es.

Daher werden die folgenden Forderungen aufgestellt: Die Registrierung müsse durch eine „Zulassung mit wissenschaftlicher Betrachtung“ ersetzt werden. Auch schon im Markt befindliche Homöopathika sollten nach wissenschaftlichen Prinzipien untersucht werden. Zudem müssten Patienten mehr aufgeklärt werden, daher sollte die Bezeichnung der Präparate klarer werden. Und: Apotheker sollten ihre Patienten über die fehlende Wirkung (über den Placebo-Effekt hinaus) aufklären müssen.

Berichte: Parteispitze will Diskussion absägen

Die „tageszeitung“ und der „Spiegel“ berichten derzeit allerdings, dass der Bundesvorstand der Grünen eine hitzige Debatte zu diesem Thema auf dem Parteitag unterbinden will. Den Berichten zufolge will der Bundesgeschäftsführer beiden Lagern einen Kompromiss vorschlagen: ein Fachgespräch abseits des Parteitages. Bei einem solchen Gespräch solle eine gemeinsame Positionierung abgestimmt werden. Ob die Antragsteller dieser Vorgehensweise zustimmen, ist allerdings noch nicht klar.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Falschaussage

von noplacebo am 17.10.2019 um 17:52 Uhr

Der Antrag der Grünen-Mitglieder des Antrages „V01“unter Leitung von Tim Demisch basiert auf der unablässig kolportierten
FALSCHAUSSAGE,
"...Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“......"
RICHTIG IST:
Die überwiegende Mehrzahl der Metaanalysen zur Homöopathie sprechen von
...WIRKUNG ÜBER PLACEBO-NIVEAU...!
https://homoeopathiewirkt.wordpress.com/2019/10/12/studienlage-zur-evidenz-der-homoopathie/

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