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E-Rezept
DAV-Mitglieder gründen gemeinnützige GmbH für die DAV-App
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat am gestrigen Dienstag in Berlin beschlossen, eine neue gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) für den Betrieb der DAV-WebApp zu gründen. Der DAV bastelt schon seit einigen Monaten an einer eigenen App, die Kunden und Apotheker unter anderem zur Nutzung des E-Rezeptes einsetzen sollen.
Bei der Einführung des E-Rezeptes gibt es für den Deutschen Apothekerverband einige Kernforderung. Neben dem Erhalt der freien Apothekenwahl durch den Patienten gehört dazu auch, dass der Transportweg des E-Rezeptes diskriminierungs-, werbe- und kostenfrei bleibt. Heißt konkret: Wenn Patienten beispielsweise eine App zur „Weiterleitung“ des E-Rezeptes vom Arzt an die Apotheke der Wahl nutzen, sollte diese nichts kosten und den Patienten nicht zu weiteren Käufen anregen. Außerdem sollten mit solchen Apps auch keine Anbieter im Markt ausgeschlossen werden. ABDA-IT-Chef Sören Friedrich hatte diese Prinzipien im DAZ.online-Interview kürzlich nochmals genauer beschrieben.
Genau dieses Konzept verfolgt der Deutsche Apothekerverband mit seiner eigenen WebApp. Beim DAV-Wirtschaftsforum hatte DAV-Chef Fritz Becker sie erstmals vorgestellt. Seinen Aussagen zufolge soll die Web-basierte Anwendung entweder Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres online gehen. Der DAV sammelt schon seit einigen Monaten in der Apothekerschaft Unterstützer. Bislang haben sich mehr als 10.000 Apotheker registriert und somit zumindest ein Interesse an der Nutzung der App des Verbandes signalisiert. Für die Apotheker enthält die App neben der Rezept-Übermittlung noch einige weitere Vorteile, wie etwa einen Retax-Filter, der fehlerhaft ausgestellte Rezepte detektieren soll. (Hier lesen Sie mehr zur Einführung der DAV-App.)
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Bei der gestrigen Sitzung der DAV-Mitgliederversammlung, an der Vertreter aller Apothekerverbände teilnehmen, wurde für den Betrieb der App nun eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Im Gegensatz zu einer „normalen“ GmbH erfüllt eine gGmbH einen gemeinnützigen Zweck, ihre Gewinne werden nicht wie bei der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern werden ausschließlich für den angegebenen gemeinnützigen Zweck verwendet. Deswegen genießt eine gGmbH auch gewisse steuerliche Vorteile, beispielsweise die Befreiung von der Körperschafts- und von der Gewerbesteuer.
Dem Vernehmen nach standen beim DAV in den vergangenen Monaten mehrere Gesellschaftsmodelle zur Diskussion. Man soll sich nun für diesen Weg entschieden haben, weil die gGmbH am besten der Vorgabe nachkomme, die App diskriminierungs-, werbe- und kostenfrei zu gestalten. Auf der ABDA-Homepage heißt es zur Gründung der gGmbH: „Dieser Beschluss ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer bundeseinheitlichen Lösung für den künftigen Umgang mit dem E-Rezept. Ziel ist es, sowohl die volle Patientensouveränität als auch den höchstmöglichen Datenschutz zu gewährleisten.“ Wann die Arbeit in der Gesellschaft aufgenommen werden soll, teilte die ABDA allerdings nicht mit.
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