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Apotheken-Stärkungsgesetz
Rx-Boni-Verbot: „Keine negativen Signale“ der EU-Kommission
Wie geht es jetzt weiter?
Aus der Unionsfraktion hieß es weiter, dass man sich jetzt darauf einstelle, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag wie geplant beginnen kann. Zur Erinnerung: DAZ.online hatte über den voraussichtlichen Zeitplan des Gesetzes berichtet. Demnach steht am 20. September zunächst die Beratung des Gesetzes im Plenum des Bundesrates an. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum der Länderkammer, der Bundesregierung weitreichende Veränderungen vorzuschlagen – unter anderem das Rx-Versandverbot. Die erste Lesung im Bundestag ist dann für Mitte Oktober geplant. Konkret sind offenbar entweder der 17. oder der 18. Oktober anvisiert. Die öffentliche Fachanhörung, bei der die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss die Möglichkeit bekommen, die Sachverständigen aus den Verbänden zu dem Gesetz zu befragen, soll schon drei Tage später, also am 21. Oktober stattfinden. Die zweite und dritte Lesung sind dann für Mitte November geplant. Anschließend würde eine weitere Beratung im Bundesrat anstehen.
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Der zweite Teil der Apothekenreform, die Sammelverordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, könnte schneller in Kraft treten. In der Verordnung will die Bundesregierung die Notdienstpauschale erhöhen und einige Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung vornehmen. Unter anderem soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neue Botendienstregelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger. Am 20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen.
Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Für die Anpassung des Apothekenhonorars gibt es eine Dreimonatsfrist – ein möglicher Termin wäre also Ende Dezember 2019. Der Bundesrat hat allerdings die Möglichkeit, der Verordnung nur „unter Maßnahmen“ zuzustimmen. Die Bundesregierung könnte diese Vorschläge der Länder dann umsetzen – oder die Verordnung ganz fallen lassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte allerdings auch hier Nachbesserungsbedarf gesehen – unter anderem ging es um Umstellungen an den geplanten Botendienst-Regelungen.
6 Kommentare
Honorarerhöhung ???
von Dirk Krüger am 12.09.2019 um 9:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Honorarerhöhung ???
von Dirk Krüger am 12.09.2019 um 9:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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von Anita Peter am 11.09.2019 um 12:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: rx boni
von Dr. Radman am 11.09.2019 um 16:51 Uhr
AW: Der EuGH entscheidet
von Dirk Krüger am 12.09.2019 um 9:17 Uhr
AW: .
von Heiko Barz am 12.09.2019 um 11:44 Uhr
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