Bühler-Petition

Offizielle Zahl: 402.080 Unterschriften für das Rx-Versandverbot

Berlin - 09.09.2019, 10:30 Uhr

Insgesamt 402.080 Stimmen für das Rx-Versandverbot sind beim Bundestag eingetroffen. (c / Foto: ptaheute.de)

Insgesamt 402.080 Stimmen für das Rx-Versandverbot sind beim Bundestag eingetroffen. (c / Foto: ptaheute.de)


Nun ist es offiziell: Die Bundestagspetition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler hat insgesamt 402.080 Mitzeichner – und somit deutlich mehr als jede bislang durchgeführte Online-Petition beim Bundestag. Zuletzt hatte der Petitionsausschuss bei den Apotheken noch die Original-Unterschriften angefragt, nun ist das Auszählen aber beendet. Bühler erwartet jetzt, dass das Rx-Versandverbot beim kommenden Deutschen Apothekertag besprochen wird.

Am 13. August endete die Mitzeichnungsfrist für die Petition für ein Rx-Versandverbot des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler aus Karlsruhe. In den vergangenen Wochen war der Petitionsausschuss damit beschäftigt, die eingereichten Unterschriftenbögen zu sichten und zu zählen. Viele Apotheken hatten ihre Bögen auch per Fax oder elektronisch eingesendet – diese Apotheken bat der Bundestag kürzlich um die Original-Bögen. Doch nun ist die Auszählung beendet: Auf der Internetseite der Petition beim Bundestag heißt es nun ganz offiziell, dass das Quorum erreicht wurde.

Aus den Zahlen geht nochmals hervor, wie groß der Anteil der Vor-Ort-Apotheken an diesem Erfolg war: Über die sogenannten Offline-Mitzeichner, also die eingesendeten Original-Unterschriften, kamen 391.326 Stimmen zusammen – online gab es hingegen nur 10.754 Unterschriften. Bühler erklärte gegenüber DAZ.online, dass auch diese Zahlen rein theoretisch noch weiter nach oben korrigiert werden könnten. Denn es gebe zahlreiche Apotheke, die ihre Original-Bögen noch nicht an den Bundestag geschickt hätten. (Hier nochmals die Adresse: Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss -, Platz der Republik 1, 11011 Berlin)

Der Pharmaziestudent wird nun voraussichtlich die Möglichkeit bekommen, sein Anliegen in einer Sitzung des Petitionsausschusses selbst vorzutragen. Allerdings: Die Mitglieder haben die Möglichkeit, dies zu verhindern, indem sie sich mehrheitlich gegen eine persönliche Anhörung aussprechen. Findet die Anhörung statt, könnte Bühler zufolge der 9. Dezember ein möglicher Termin sein. Der Student kündigte an, dass er bei der Sitzung vom Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas unterstützt werde. Bühler dazu: „Ich bin der Noweda sehr dankbar, dass sie mir diese Hilfe ermöglicht, um einen Rechtsbeistand zu haben, der auf diesem Gebiet einer der Besten ist und dementsprechend auf Fragen im Ausschuss antworten kann.“

Bühler: Rx-Versandverbot muss auf dem DAT besprochen werden

Schon im DAZ.online-Geschichtentaxi hatte der Pharmaziestudent angekündigt, weiter politisch aktiv zu bleiben. Dieses Versprechen hält Bühler ein: Denn er fordert, dass sich jetzt nicht nur der Bundestag, sondern auch der Deutsche Apothekertag nochmals mit dem Rx-Versandverbot auseinandersetzen soll.

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Bühler sagte dazu: 


Für mich ist diese hohe Zahl an Mitzeichnungen ein klares Zeichen an die Politik, aber vor allem an die Standespolitik. Die Petition in Kombination mit den jüngsten Nachrichten aus dem Gesundheitsausschuss der Länder zeigt, dass sowohl politisch, als auch aus der Bevölkerung Rückhalt für solch ein Verbot vorhanden ist! Jetzt muss sich der Deutsche Apothekertag in drei Wochen in meinen Augen nochmals für das RxVV stark machen!“

Benedikt Bühler


Bislang ist vom Rx-Versandverbot in der Antragsmappe zum DAT allerdings keine Rede. Viele Anträge beschäftigen sich mit der Gleichpreisigkeit und der von der Bundesregierung geplanten Apothekenreform. Im vergangenen Jahr hatte sich die Hauptversammlung der Apotheker noch vehement für das Verbot ausgesprochen. Natürlich wäre es auch in diesem Jahr möglich, das Rx-Versandverbot über einen Adhoc-Antrag zu fordern.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Kraftprobe erwünscht ... Klopfprobe für den großen ABDA-Teppich ...

von Christian Timme am 09.09.2019 um 12:32 Uhr

... der DAT (Deutscher AuspracheTag) ist der richtige Ort dafür dieses „geplante Procedere“ etwas zu „toppen“ ...

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.

von Anita Peter am 09.09.2019 um 12:18 Uhr

Ohne RXVV ist das FBV eine Luftnummer. Auch dies würde dann eine Inländerdiskriminierung darstellen.
Einfach die Apo 100 Meter hinter die Grenze und schon gelten deutsche Gesetze nicht mehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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