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Mehr als 50.000 Vor-Ort-Unterschriften
Petition für Rx-Versandverbot erreicht Quorum
Am morgigen Dienstag endet die Mitzeichnungsfrist für die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, in der ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert wird. Am gestrigen Sonntag fand in Karlsruhe eine Vorab-Auszählung der Unterschriften statt, die in den Apotheken vor Ort gesammelt wurden. Am Abend teilte Bühler mit, dass das Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht sei. Die genaue Anzahl der Unterschriften steht aber noch nicht fest.
Das erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften für die Bundestags-Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler ist erreicht. Dass dieses Quorum tatsächlich zu erreichen ist, war bis zum heutigen Tage nicht absehbar, denn die Anzahl der Online-Mitzeichner liegt derzeit doch nur bei 9.757 (Stand: 11.08.2019, 20:52 Uhr). Allerdings kam der Antrag, der das Rx-Versandverbot enthält, offline über die 50.000-Stimmen-Grenze – durch die in den Apotheken abgegebenen Stimmen. Das bestätigte Bühler gegenüber DAZ.online und ptaheute.de. Die genaue Zahl will Bühler allerdings noch nicht kommunizieren, da noch weitere Stimmen ausgezählt werden müssen.
Bühler zu dem Ergebnis: „Das zeigt wieder, wie intensiv der Kontakt der Apotheken vor Ort mit ihren Kunden ist, die sie im 1:1-Gespräch davon überzeugen konnten, die Petition mit ihren vollständigen persönlichen Daten zu unterstützen. Ich bin wahnsinnig froh, dass wir das Ziel gemeinsam erreicht haben und danke jedem einzelnen Apothekenmitarbeiter und jeder einzelnen Mitarbeiterin für seine bzw. ihre Unterstützung. Die Apothekengenossenschaft Noweda, Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke samt Kammervorstand, der Apothekerverband Hessen, Pharma Privat, die Leopold Fiebig GmbH & Co. KG und tausende Apotheken hatten Bühler in seinem Ansinnen unterstützt.
Auszählung bei der
Leopold Fiebig GmbH & Co. KG
Die Auszählung der Unterschriften fand am gestrigen Sonntag bei der Leopold Fiebig GmbH & Co. KG in Karlsruhe-Rheinstetten statt. Neben zahlreichen Helferinnen und Helfern ließ es sich auch der Geschäftsführer des Pharmagroßhändlers, Andreas Sauer, nicht nehmen, bei der Auszählung tatkräftig zu unterstützen. Die teilnehmenden Apotheken hatten die ausgefüllten Unterschriftenbögen vergangene Woche zu ihren Großhändlern bzw. Bühler direkt geschickt. Fiebig hatte seine Räumlichkeiten zum Auszählen zur Verfügung gestellt und die Unterschriften der anderen Pharmagroßhändler wurden nach Karlsruhe gebracht. Von dort aus machen sich die zahlreichen Kartons mit Unterschriften nun auf den Weg nach Berlin zum Petitionsausschuss.
Bühler wird Unterschriftenlisten symbolisch übergeben
Am kommenden Dienstag wird Bühler symbolisch ein Bündel Unterschriften zum Petitionsausschuss nach Berlin bringen. Vorher soll beim Bundesgesundheitsministerium die endgültige Zahl präsentiert werden. „Ich stehe in Kontakt mit dem Vorzimmer von Jens Spahn. Er weiß, dass ich auf jeden Fall kommen werde. Ob er selbst kommt, oder beispielsweise ein Staatssekretär oder anderes Mitglied seines Ministeriums die Zahl entgegennimmt, ist zur Stunde noch nicht klar. Klar ist nur, dass mit dieser Zahl sicher keiner gerechnet hat. Das wird eine große Überraschung werden!“, so Bühler gegenüber PTAheute.de und DAZ.online.
Jüngster Petent in der Geschichte des Bundesrepublik Deutschland
Mit 20 Jahren ist Bühler im Übrigen der jüngste Petent in der Geschichte der Bundesrepublik. Nachdem er das Quorum von 50.000 Unterschriften nach eigenen Angaben erfüllt hat, darf er – nachdem der Petitionsausschuss alle Listen ausgezählt und geprüft hat – im Petitionsausschuss zu dem Thema vorsprechen. Anschließend wird das Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutiert. Der Petitionsausschuss berät dort die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt.
Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der dem Petenten und der Bundesregierung übermittelt wird. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht dazu verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.
Reicht es für eine neue Rekord-Petition?
Seit 2005 ist die Einreichung von Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag möglich. Seitdem haben 26 Petitionen das Quorum von 50.000 Unterstützenden erreicht. Die bislang meisten Unterstützer konnte Petentin Ariadne Sartorius aus dem Bundesvorstand des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten mit ihrer „Petition gegen den Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ für sich gewinnen. Im Dezember 2018 wurden insgesamt 203.459 Unterschriften gesammelt, davon haben 159.779 die Petition online mitgezeichnet. 43.680 Unterschriften wurden am 13.12.2018 dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses auf Listen übergeben. Unterstützt wurde die Petentin von 28 Psychotherapieverbänden. Ob der 20-jährige Pharmaziestudent diesen Rekord mithilfe der Apotheken brechen konnte, ist bislang unklar. Nach seinem Besuch in Berlin wird man mehr wissen.
1 Kommentar
Lieber Benedikt Bühler
von Christiane Patzelt am 12.08.2019 um 10:48 Uhr
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