Apothekenstärkungsgesetz

Kooperationsapotheker: Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung

Berlin - 23.07.2019, 16:45 Uhr

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK, hier der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann) hat sich mit deutlich positivem Tenor zum Apothekenstärkungsgesetz zu Wort gemeldet. (m / Foto: BVDAK)

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK, hier der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann) hat sich mit deutlich positivem Tenor zum Apothekenstärkungsgesetz zu Wort gemeldet. (m / Foto: BVDAK)


Vor knapp einer Woche hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Im Anschluss hagelte es zwar Kritik – doch es gab auch Zustimmung, nicht zuletzt von der ABDA. Auch beim Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen meint man: Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung. Der Verband kündigt bereits an, ein Modellprojekt für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke erarbeiten zu wollen.

Der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hat vorläufig den Segen des Bundeskabinetts. Was nun die angekündigten Gespräche mit der EU-Kommission bringen werden und was die anschließenden parlamentarischen Beratungen, muss sich weisen. Auch wenn es deutliche Kritik an den geplanten Regelungen gibt – ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gab sich vergangene Woche einlenkend und betonte die positiven Aspekte und Chancen des Entwurfs. Weniger gelungene Regelungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden.

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Nun hat sich auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) mit deutlich positivem Tenor zu Wort gemeldet. Das Apothekenstärkungsgesetz weise in die richtige Richtung, heißt es in einer Pressemitteilung: „Die Rahmenbedingungen für Apotheken haben sich leicht verbessert und sollten aus Sicht des BVDAK nun dringend mit zukunftsfähigen Konzepten umgesetzt werden.“ Der BVDAK sieht in dem Entwurf auch viele seiner eigenen Anregungen aufgenommen.

So würdigt der BVDAK, dass das Bundesgesundheitsministerium beim neuen Rx-Boni-Verbot, das künftig im Sozialrecht verankert sein soll, die Begründung nochmals nachgebessert hat, um sie europarechtlich möglichst gut abzusichern. Denn hier habe der Verband von Anfang an der Europafestigkeit der Regelung gezweifelt. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erreichte damit zwar nicht die beste Lösung, jedoch begrüßt der BVDAK die Bemühungen um einen fairen Wettbewerb zwischen Apotheke vor Ort und ausländischen Versandapotheken“, heißt es in der Meldung. Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann sieht jedoch noch Diskussionsbedarf: „Die Arzneimittelpreisbindung sollte nicht nur für in- und ausländische Versandapotheken, sondern genauso für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten.“

BVDAK wird ein Modell fürs Impfen entwickeln

Zustimmung findet beim BVDAK auch die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen in einem Budgetrahmen von 150 Millionen Euro netto. Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen nun im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung das Nähere regeln. Der BVDAK kündigt bereits an, er werde „seinerseits die Ausgestaltung dieser wichtigen Regelung konstruktiv und kritisch begleiten“.

Auf uneingeschränkten Zuspruch treffen beim BVDAK auch die sonst viel kritisierten regionalen Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken. Der BVDAK hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder für Impfungen in der Apotheke stark gemacht – ganz anders als die ABDA. Auch jetzt verweist der Verband darauf, dass es bereits in zwölf europäischen Ländern Grippeimpfungen in der Apotheke gebe und kündigt an: „Der BVDAK wird ein entsprechendes Modell erarbeiten.“

Die geplante Regelung zu automatisierten Ausgabestationen kommt beim BVDAK ebenfalls gut an: Sie erleichtere Vor-Ort-Apotheken die Versorgung ihrer Patienten auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Ja, zum Botendienst auf Kundenwunsch

Positiv sieht Hartmann zudem die neuen Regelungen zum Botendienst, die in einer begleitenden Änderungsverordnung zu finden sind. Demnach soll der Botendienst künftig nicht mehr auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Hartmann: „Damit vereinfachen sich die Möglichkeiten, um den Patienten ein höheres und an modernen Gegebenheiten  orientiertes Servicelevel anbieten zu können.“

Die in der Änderungsverordnung ebenfalls geplante Anhebung der Notdienstgebühr sowie der BtM-Gebühr wertet der Verband als „fairen Ausgleich für immer mehr Bürokratismus“.

Und so lautet das vorläufige Fazit des BVDAK: „All diese Punkte stärken die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Vor-Ort-Apotheken. Mit diesen Serviceleistungen können sich stationäre Apotheken weiter vom Versandhandel abgrenzen.“ Sich selbst sieht der Verband weiterhin gefordert: Man werde „alle künftigen Prozesse im Sinne der inhabergeführten Apotheken vor Ort konstruktiv begleiten“ und den eigenen „Einfluss in Berlin weiter geltend machen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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